Betreff
Beschluss zur Leitstellenproblematik
Vorlage
KT/114/2018
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

 

Zu 1)

Im Jahr 2016 trat zu Tage, dass die Leitstelle in Saalfeld ohne größere Investitionen nur noch für einen begrenzten Zeitraum würde aufrecht erhalten werden können.

 

Aufgrund dieser Sachlage wurde durch den Landkreis Saalfeld ein Gutachten in Auftrag gegeben, um nach Handlungsalternativen zu suchen. Aus diesem Gutachten ging hervor, dass die Fortführung der Leitstelle in Saalfeld die mit Abstand ungünstigste Variante für die beiden beteiligten Landkreise ist. Favorisiert wurde das gemeinsame Wechseln beider Landkreise zur Stadt Jena. Als weniger vorteilhaft wurde der Wechsel beider nach Gera oder die Aufteilung Saalfeld- Rudolstadt nach Jena und Saale-Orla nach Gera angesehen.

 

In der Sitzung des Kreistages am 04.06.2018 wurde diese Sachlage bereits thematisiert.

Im Ergebnis beauftragte der Kreistag den Landrat mit den Städten Jena und Gera ergebnisoffene Gespräche über die künftige Übernahme der Aufgaben einer Leitstelle für den Saale-Orla-Kreis zu führen.

 

Noch vor der Aufnahme von Gesprächen mit beiden Städten legte der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Kostenkalkulationen vor, die zum einen die Neuerrichtung einer Leitstelle in Saalfeld und zum anderen den Einbau einer neuen Leitstelle in ein Bestandgebäude betrachteten. Berechnet werden die durch den Saale-Orla-Kreis ab dem Jahr 2021 mutmaßlich zu entrichtenden Kostenbeiträge. Vorausgeschickt sei, dass sich die Beteiligung des Saale-Orla-Kreises an der Leitstelle Saalfeld bisher im Bereich zwischen 280.000,00 und 330.000,00 € bewegte.

 

Für die Neubauvariante werden bei der Neuberechnung die im Jahr 2017 ermittelten Baukosten von 4.372.000 € zugrunde gelegt. Aus den allgemeinen Betriebsausgaben, zuzüglich der Kosten der Finanzierung für den Neubau, wird ein jährlich zu tragender Kostenanteil für den Saale-Orla-Kreis von 609.216,00 € ermittelt. Nicht in der Berechnung enthalten sind etwaige Baukostenrisikozuschläge, ebenso wie etwaig erforderlich werdende Kosten für fachspezifische Beratungsleistungen von außerhalb. Nicht enthalten sind auch die Kosten für die anstehende Digitalfunkumstellung.

 

Die zweite, favorisierte, Variante beinhaltet dem Grunde nach ebenfalls die Errichtung einer neuen Leitstelle, im Unterschied zur ersten allerdings durch Einbau in ein Bestandsgebäude, konkret das Berufsbildungszentrum in Unterwellenborn. Grundlage für den Einbau der Leitstelle dort soll eine Einmietung sein. Die Baukosten sollen durch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt getragen werden unter Beteiligung des Saale-Orla-Kreises. Obwohl laut Kalkulation einstweilen nur die Kosten für den Einbau der Leitstellentechnik veranschlagt sind, ermittelt sich bei dieser Variante ein jährlich zu tragender Kostenanteil des Saale-Orla-Kreises in Höhe von 575.081,00 €. Auch hier sind nicht enthalten die Kosten für die Digitalfunkumstellung sowie Kosten für etwaige fachspezifische Beratungsleistungen. Nicht veranschlagt sind auch die zu erwartenden Umbaukosten.

 

In einer Nachreichung wurde die vorgelegte Kalkulation hinsichtlich der Umbauvariante noch einmal angepasst. Die Anpassung führt zu einem durch den Saale-Orla-Kreis zu tragenden Kostenbeitrag in Höhe von 550.923,00 €. Die Minderung ergibt sich aus der Reduzierung der ursprünglichen angesetzten Gemeinkosten in Höhe von 198.513,16 € auf 112.708,09 € dadurch, dass bei der Berechnung die Personalkosten anders, nur noch zu 50%, zum Ansatz gebracht worden sind. Auch in dieser Nachberechnung bleibt nach wie vor die Höhe der auf den Gebäudeumbau entfallenden Kosten und deren Verteilung unerwähnt.

 

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 04.06. sind unbeschadet der vorgelegten Kalkulationen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt die Gespräche mit den Städten Jena und Gera geführt worden.

 

Bei dem Gespräch in Jena hat sich ergeben, dass dort sowohl die Bereitschaft als auch die technische Möglichkeit bestünde, die Leistungen für den Saale-Orla-Kreis innerhalb von einem bis anderthalb Jahren zu übernehmen. Allerdings befindet sich die Stadt Jena in ernsthaften Gesprächen mit der Stadt Gera zur Gründung eines Leitstellenverbundes zwischen den Leitstellen beider Städte. Erste Arbeitsschritte sind bereits vollzogen. Aus diesem Grund wäre die Stadt Jena zur Übernahme der Leistungen für den Saale-Orla-Kreis nur bereit, wenn diese mit Zustimmung der Stadt Gera eine Zwischenlösung im Zuge der Errichtung des Leitstellenverbundes darstellen sollte. Die Stadt Gera hat hierzu indes Ablehnung signalisiert. Überdies gab es bereits im Vorfeld Abstimmungen zwischen den Städten Gera und Jena, die beinhalteten, dass im Falle der Auflösung der Leitstelle in Saalfeld die Leitstelle in Jena die Aufgabe für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und diejenige in Gera die Aufgabe für den Saale-Orla-Kreis übernehmen solle. Unbeschadet dieser Sachlage hat sich die Stadt Jena allerdings bereit erklärt, eine Musterberechnung für den Saale-Orla-Kreis vorzulegen. Die Berechnung basiert auf einem an den Einwohnerzahlen orientierten Vorhalteanteil und einem auf die Einsatzzahlen bezogenen Teil. Technische Umsetzungskosten sind einstweilen nicht berücksichtigt. Nach dieser Berechnung würden sich für den Saale-Orla-Kreis für das Jahr 2019 Kosten in Höhe von 445.979,00 € ergeben. Da die fortlaufende Erhöhung der Beteiligung der Partner an den Gemeinkosten beabsichtigt ist, würden jährlich erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten sein. So würde sich der Betrag für das Jahr 2020 bereits auf 511.920,00 € erhöhen. Ähnliche Steigerungsraten wären für die Folgejahre zu erwarten.

 

Sofern in der Sitzung des Kreistages am 10.09.2018 höhere Ansätze genannt worden waren, so beruhte dies auf einem Fehler bei der Interpretation der kurz zuvor erst vorgelegten Kalkulation. Insoweit muss um Nachsicht gebeten werden.

 

Die Gesprächspartner bei der Stadt Gera haben auf Vorsprache empfohlen, vor Verhandlungen mit der Stadt Gera über einen bilateralen Geschäftsbesorgungsvertrag zunächst die Möglichkeit zu prüfen, dem Rettungszweckverband Ostthüringen beizutreten, da sich auf diesem Wege möglicherweise günstigere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben könnten.

 

Die Anregung wurde aufgegriffen und die Möglichkeit des Eintrittes in den Rettungszweckverband Ostthüringen in die Prüfungen mit einbezogen.

 

Mitglieder des Rettungszweckverbandes Ostthüringen sind die Stadt Gera und die Landkreise Greiz und Altenburg. Er ist Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich Berg- und Wasserrettung nach § 5 ThürRettG und nimmt die Aufgaben nach

§ 4 Rettungsdienstgesetz war. Sein Aufgabenfeld umfasst damit die Koordination, Planung und Kontrolle des Rettungsdienstes in seinem Verbandsgebiet. Er bindet mittels öffentlich-rechtlicher Verträge die Durchführenden und erteilt ggf. Genehmigungen für den Krankentransport. Der Zweckverband hält eine Geschäftsstelle vor, in der auch die Abrechnung, einschließlich der Reklamation, Mahnung und Vollstreckung von Einsatzkosten erfolgt. Er erstellt den Rettungsdienstbereichsplan und ernennt den ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Übernommen wird zudem zentral die Planung und Durchführung der Fortbildung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals Der Zweckverband hält im weiteren eine zentrale Rettungsleitstelle vor, hier im konkreten durch den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Stadt Gera. Er unterhält die Gruppe der Leitenden Notärzte und die Gruppe der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst. Der Rettungszweckverband steht bereit für die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle nach § 17 ThürRettG. Nicht Aufgaben des Rettungszweckverbandes sind indes Aufgaben im Zusammenhang mit dem Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes.

Der Verbandsversammlung gehören die jeweiligen Landräte bzw. Oberbürgermeister an sowie jeweils 3 weitere durch die Kreistage bzw. Stadträte zu bestellende Verbandsräte. Seine Kosten reicht der Rettungszweckverband in Form einer Gebietsumlage an die Mitglieder weiter, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. In die Umlage fliesen ein die Kosten für den ärztlichen Leiter Rettungsdienst, die durch die Leitstellengebühren nicht abgedeckten Kosten der Leitstelle, die durch die Leistungen der Kostenträger nicht abgedeckten Kosten der Geschäftsstelle, die Kosten der Vorhaltung zur Bewältigung von Einsätzen gemäß § 17 ThürRettG und die Kosten für die Vorhaltung freiwilliger Leistungen, wie z.B. einer Hundestaffel oder eines Kriseninterventionsteams.

Mit dem Rettungszweckverband konnten mehrere Gespräche geführt werden.

 

Zwischenzeitlich hatte auch der Freistaat das seit langem angekündigte Gutachten für eine zukünftige Leitstellenstruktur vorgelegt. Dieses sieht für ganz Thüringen 4 untereinander redundante Leitstellen vor. Die Standorte sollten sein in Nordhausen, in Erfurt, in Suhl oder Eisenach und in Gera oder Jena, wobei Jena mit einer gewissen Präferenz versehen wird. Außerdem wird die Einrichtung einer Lehrleitstelle empfohlen, die in Ostthüringen verortet werden sollte, weil dort mit der Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz bereits ein Teil der Ausbildung des notwendigen Personals platziert ist. Für die Umsetzung dieser Struktur wird ein Zeitraum von fünf Jahren veranschlagt. Ob diese Struktur jemals zur Umsetzung kommt erscheint indes zweifelhaft.

Entscheidungen über die Leitstellen bewegen sich im Bereich des Selbstverwaltungsrechtes der kommunalen Körperschaften und unterliegen damit nicht der direkten Bestimmung durch die Landesverwaltung. Bereits bei der Datenermittlung für die Erarbeitung des Gutachtens ist von fünf Leitstellen (Apolda, Gotha, Heiligenstadt, Meiningen, Mühlhausen) die Herausgabe der Daten verweigert worden. Es ist nicht anzunehmen, dass die betreffenden Landkreise sich konstruktiv zur Etablierung dieser Struktur einbringen werden. Soweit für Ostthüringen eine Auswahl zwischen Gera und Jena zu treffen ist, sind nach hiesiger Einschätzung nach derzeitiger Sachlage die Einigungschancen zwischen allen in Betracht kommenden Ostthüringer Städten und Landkreisen ebenfalls äußerst gering. Dass die Stadt Gera ihre Leitstelle zugunsten der Stadt Jena aufgeben würde oder die Stadt Jena die ihrige zugunsten von der Stadt Gera ist derzeit schlechthin nicht vorstellbar. Die Umsetzung dieser Strukturvariante in dem beabsichtigten Zeitraum und ein Abwarten derjenigen kann daher zur Zeit keine ernsthaft in Erwägung zu ziehende Option sein.

 

 

Nach Abschluss der geführten Gespräche und nach Abwägung aller in Betracht kommender Gesichtspunkte ergibt sich die Empfehlung zu obigem Beschluss.

 

Die Variante, dass beide Landkreise zur Stadt Jena wechseln, scheidet schon deshalb aus, weil die Städte Jena und Gera sich bereits im Vorhinein dahingehend abgestimmt haben, dass im Falle der Aufgabe der Leitstelle in Saalfeld jede von beiden nur die Aufgaben eines einzigen Landkreises übernehmen soll. Eine Abweichung hiervon käme für die Stadt Jena nur in Betracht mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Gera als Zwischenoption auf dem Weg zur Bildung des gemeinsamen Leitstellenverbundes. Die Stadt Gera hat dazu bereits die Ablehnung signalisiert. Wenn der Vorbehalt der Stadt Jena nicht greifen würde, so würde sich ihre Kostenberechnung etwas günstiger darstellen als diejenige aus Saalfeld. Eine gewisse Relativierung könnte sich noch bei der Einbeziehung der technischen Umsetzungskosten ergeben, die bis jetzt nicht berücksichtigt sind. Jedoch wäre dann wiederum zu bedenken, dass es sich dabei lediglich um Einmalkosten handelt. Aus den oben genannten Gründen kann jedoch das Ergebnis eines Vergleiches zwischen den Berechnungen aus Saalfeld und Jena dahingestellt bleiben.

 

Auch das Wechseln beider Landkreise zur Stadt Gera scheidet aus. Auch hier gilt zum einen die bereits vorerwähnte Abstimmung unter den Städten zur jeweils Aufnahme nur eines einzigen Landkreises. Zum anderen lehnt die Stadt Gera auch aus Kapazitätsgründen die zeitgleiche Übernahme der Aufgaben von 2 Landkreisen ab.

 

Für den Weiterbetrieb der Leitstelle in Saalfeld könnten strukturpolitische Überlegungen geltend gemacht werden. Die strukturellen Auswirkungen bei der Erhaltung der Leitstelle im ländlichen Raum sind jedoch begrenzt und die vielfach ins Feld geführte Ortsnähe zum Bediengebiet verliert im Lichte modernerer Einsatzleitsysteme zunehmend an Bedeutung. Der Aufwand für die technische und bauliche Erweiterung und die dargelegten Folgen für den jährlich aufzubringen Kostenbeitrag des Saale-Orla-Kreises stellen jedoch ein gewichtiges Gegenargument dar. Selbst nach dem eigenen Gutachten des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt stellt die Weiterführung der Leitstelle auch aufgrund der hohen Investitionskosten die schlechteste aller in Erwägung gezogenen Varianten dar. Auch in dem Gutachten des Freistaates zur künftigen Leitstellenstruktur wird der Leitstelle in Saalfeld keine Aussicht auf Fortbestand eingeräumt, da ein kompletter Neubau erforderlich wäre, für den kein Grundstück zur Verfügung stünde und der Standort auch qualitativ Nachteile gegenüber Jena und Gera aufweise. Im Lichte dieser Einschätzung wird man davon ausgehen müssen, dass mit einer Förderung des Freistaates, etwa in Bezug auf die Digitalfunkumstellung oder auch für die technische und bauliche Erneuerung, kaum zu rechnen sein wird. Mutmaßlich werden sich dieses, neben ihrer ohnehin schon bestehenden Kritik an der Größe des Bediengebietes, auch die Kostenträger im Weiteren zum Argument machen, um sich dauerhaft zu weigern kostendeckende Leitstellengebühren zu bezahlen. Damit ist eine fortwährende Unterfinanzierung vorhersehbar.

Die unklare Perspektive lässt die Gewinnung des notwendigen Leitstellenpersonales künftig zunehmend schwieriger erscheinen und es ist zu erwarten, dass sich die bereits jetzt angespannte Personalsituation weiter verschärfen wird. Arbeitsplatzverlust droht hingegen bei der Aufgabe der Leitstelle nicht, da beide Landräte Beschäftigungsgarantien abgegeben haben. Überdies entsteht bei den aufnehmenden Leitstellen Personalmehrbedarf. Zumindest die Stadt Gera hat bereits Übernahmebereitschaft signalisiert.

Auch ein wie auch immer improvisierter Weiterbetreib der Leitstelle in Saalfeld allein in Erwartung einer zeitnahen zentralen Lösung in Ostthüringen erscheint im Hinblick auf die mangelnden Aussichten bei der Umsetzbarkeit der Vorstellungen des Freistaates keine Lösung. Eine Veränderung der Patientenströme kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Zum einen entscheidet nicht die Leitstelle, sondern der Notarzt vor Ort über die Verbringung der Patienten. Vorsorglich kann einem Abzug der Patienten von den hiesigen Krankenhäusern mit entsprechenden Vereinbarungen begegnet werden. Unbeantwortet bleiben muss auch die Frage, wie bei einer quasi isolierten Leitstelle in Saalfeld künftig die Redundanz mit einer anderen Leitstelle hergestellt werden soll.

 

 

Der Beitritt zum Rettungszweckverband Ostthüringen und die damit verbundene Übernahmen der Leitstellenaufgaben durch die Leitstelle in Gera stellt sich demgegenüber in mehrfacher Hinsicht als vorteilhaft für den Saale-Orla-Kreis dar.

 

Auf der Kostenseite legt der Zweckverband auf der Grundlage der jetzt gültigen Rahmenbedingungen eine Umlagekalkulation vor, die für das Jahr 2020 bei rund

190.000.00 € liegt, für das Jahr 2021 bei rund 300.000,00 € und für das Jahr 2022 bei rund 380.000,00 €. Bei einem beabsichtigten Eintritt zum 01.07.2020 stellt die Pauschale für das Jahr 2020 nur einen Halbjahresbeitrag dar, wobei Einstiegskosten beinhaltet sind. Der erhebliche Anstieg der Pauschale vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 ergibt sich daraus, dass eine konzeptionell vorgesehene Erneuerung der Leitstelle in Gera in die Betrachtung mit einbezogen wurde, die bisher nicht konkret untersetzt ist, die sich aber in den durch den Zweckverband zu leistenden Leitstellenentgelten niederschlagen würde. Sofern ursprünglich von einem Gesamtbetrag in Höhe von 150.000,00 € die Rede war, so ging dies darauf zurück, dass der Rettungszweckverband bis dorthin lediglich die Höhe seines Anteiles an den Leitstellenkosten mitgeteilt hatte, nicht jedoch den ungedeckten Anteil seiner eigenen Kosten.

Bei der Einschätzung vorgenannter Beträge muss beachtet werden, dass hiermit nur die Kosten für die Leistungen des Zweckverbandes und der Leitstelle Gera im Bereich des Rettungsdienstes abgedeckt sind. Für die Leistungen im Bereich des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes muss darüber hinaus eine gesonderte Vereinbarung mit der Stadt Gera direkt über die Übernahme der Leistungen durch die Leitstelle Gera geschlossen werden. Die hieraus resultierenden Kosten sind mit den Kosten des Zweckverbandes zu addieren und ergeben sodann mit diesen den Vergleichswert mit den Berechnungen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Den Erläuterungen unter Punkt 4 vorgegriffen, errechnet die Stadt Gera für den Saale-Orla-Kreis einen jährlichen Kostenbeitrag für die Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes in Höhe von rund 95.000,00 €. Obwohl die Rahmenbedingungen veränderlich sind und die Umlage sowohl des Rettungszweckverbandes als auch der Leitstelle damit keine Konstante sind, wird deutlich, dass der zu erwartende Aufwand damit deutlich unter demjenigen liegt, der bei der Fortführung der Leitstelle in Saalfeld zu erwarten ist. Allerdings bestehen auch im Hinblick auf die Kosten des Zweckverbandes wie auch im Hinblick auf diejenigen der Leitstelle Kostenrisiken, die sich aus notwendigen Investitionen und den steigenden Anforderungen an die Standards im Rettungsdienst und in der Leitstellentechnik ergeben (siehe unter Punkt 4). Diese bestehen indes in gleicher Weise bei der Fortführung der Leitstelle in Saalfeld, können aber bei der Zweckverbandslösung auf mehr Schultern verteilt werden als bei lediglich zwei Partnern. Selbst infolge der Umstellung auf Digitalfunk sowie ggf. einer technischen Erneuerung und der Errichtung eines Neu- bzw. Anbaues im Jahre 2021 ergäben sich in der Folge für den Saale-Orla-Kreis im schlechtesten Fall Kostensteigerungen, die unterhalb dessen liegen, was für die Fortsetzung der Leitstelle Saalfeld jetzt schon errechnet wurde. Dabei sind etwaige Förderungen für Maßnahmen in Gera einstweilen noch nicht berücksichtigt.

 

Neben den zu erwartenden geringeren Kosten sprechen auch perspektivisch strategische Gründe für den Beitritt zum Rettungszweckverband Ostthüringen. Wie bereits vorab erwähnt, wird zwischen den Städten Gera und Jena die Gründunge eines sog Leitstellenverbundes angestrebt. Erste Umsetzungsschritte hierzu sind bereits veranlasst. Ziel ist es, diesen Leitstellenverbund mit einem möglichst umfassenden Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen zu umgeben.

Wenn auch nicht völlig konform mit der gutachterlichen Ausarbeitung des Freistaates bietet das Modell des Leitstellenverbundes aus hiesiger Sicht zur Zeit die größten Aussichten auf Umsetzung, zumal unter den maßgeblich Beteiligten Einigkeit besteht und sie dem Raum Ostthüringen eine tragfähige Struktur geben würde. Der Beitritt des Saale-Orla-Kreises würde nunmehr im Bediengebiet eine Einwohnerzahl von 340.000 ergeben. Im Idealfall etwa des Beitrittes auch der Stadt Jena mit ihren bisherigen Partnern könnte das Bediengebiet des Leitstellenverbundes bis nahezu 800.000 Einwohner umfassen und böte damit ein noch größeres Gewicht gegenüber den Kostenträgern. Die Verteilung der Kosten auf mehr Schultern erhöht zudem die Chancen, die künftigen Herausforderungen in technischer und personeller Hinsicht für alle Partner verträglicher zu meistern und stellt damit sicher, dass auch künftig das Maximum an Modernität und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden kann. Demgegenüber stellt sich ein Verbleib im Verbund mit lediglich einen einzigen Partner als wesentlich risikoreicher dar.

 

Für die Landkreisverwaltung steht bei der Übertragung nach Gera die Entlastung von der Aufgabe zu Buche.

 

Die Übernahme der Abrechnung der Einsatzkosten sowie die Zentralisierung der Fortbildung und Qualitätskontrolle sollten sich auch für die Leistungserbringer positiv auswirken. Der Leistungserbringer steht dem Vorhaben wohlwollend gegenüber.

 

Die Abwägung aller in Betracht kommender Gesichtspunkte ergibt aus hiesiger Sicht ein eindeutiges Übergewicht zugunsten der Zweckverbandslösung, weshalb diese vorgeschlagen wird. Der Beitritt zum Rettungszweckverband sollte überdies möglichst schnell erfolgen, damit frühzeitig mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden kann. Die Leistungsentgelte werden erst fällig mit der Zurverfügungstellung der Leistungen durch den Rettungszweckverband und die Leitstelle Gera, also nach dem 01.07.2020.

 

Die Option, mit der Stadt Gera ein direktes bilaterales Verhältnis einzugehen, kann aufgrund der vorstehenden Erläuterungen vernachlässigt werden.

 

Keine Option sollte es sein, nach völlig neuen Gebietszuschnitten für den Bedienbereich einer künftigen Leitstelle zu suchen, etwa gemäß verschiedener Varianten, die im Gutachten des Freistaates diskutiert werden. Hierzu wäre es erforderlich, von Grund auf neue Strukturen aufzubauen. Der zu erwartende finanzielle und zeitliche Aufwand für die Etablierung völlig neuer Strukturen wäre indes unvergleichlich höher als dieser bei dem Anschluss an die bereits bestehenden Strukturen erforderlich wäre.

 

 

Zu 2 und 3)

Um eine streitige Auseinandersetzung zu vermeiden, besteht Einigkeit zwischen den Landkreisen, dass im Falle der Aufgabe der Leitstelle in Saalfeld vorrangig eine einvernehmliche Beendigung herbeigeführt werden soll. Aufgrund dessen sollte das Bestreben des Saale-Orla-Kreises in erster Linie darauf gerichtet sein, sich mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt über eine Beendigung im beiderseitigen Einvernehmen zu verständigen.

Zu bedenken gilt es jedoch, dass für das Übertragen der Aufgaben an die Leitstelle in Gera ein Zeitraum von einem bis eineinhalb Jahre veranschlagt werden muss. Um nicht noch weiterhin Zeit zu verlieren und die Leitstelle Saalfeld nicht weiterhin kostenintensiv fortführen zu müssen, sollte der Zeitraum für die Herbeiführung einer Einigung deshalb begrenzt werden. Es bietet sich an, sich mit der Übertagung der Aufgaben auf die Leitstelle Gera wie mit dem Beitritt zum Rettungszweckverband an der Laufzeit der Verträge mit den Kostenträgern zu orientieren. Diese werden jeweils vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres abgeschlossen. Geeignetster Einstiegstermin für den Rettungszweckverband wie auch die Leitstelle wäre deshalb der 01.07.2020. Im Nichteinigungsfalle würde die Einhaltung dieses Termins die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages spätestens bis zum 30.06.2019 erfordern. Aufgrund dessen wird als spätester Termin für eine Einigung der 15 Juni 2019 vorgeschlagen. Sollte dieser nicht eingehalten werden, so verblieben 2 Wochen für die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages. Aus den genannten Gründen bietet es sich an, auch im Einigungsfalle als Ziel für die Beendigung der Aufgaben der Leitstelle in Saalfeld den 30.06.2020 anzustreben.

 

 

Zu 4)

Mit dem Beitritt zum Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen gehen nur die Aufgaben in Bezug auf den Rettungsdienst auf den Rettungszweckverband und die Leitstelle Gera über. Daneben bedarf es einer gesonderten Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben im Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes durch die Leitstelle Gera mit der Stadt Gera. Die Stadt Gera hat die Gesamtkosten der Leitstelle bisher mit 1.542.761,00 € kalkuliert. Beim Hinzukommen des Saale-Orla-Kreises wird von einem Mehraufwand von 3 Mitarbeitern, der mit 150.000,00 € kalkuliert wird, und einem technischen Mehraufwand von insgesamt ebenfalls 150.000,00 € ausgegangen, so dass die Gesamtkosten mit 1.842.762,00 € zu veranschlagen sind.

Der Kostenverteilungsschlüssel wird zwischen den beteiligten Parteien vereinbart. Nach dem zur Zeit gültigen Berechnungsschlüssel würden auf den Saale-Orla-Kreis hiervon 5,2 Prozent entfallen, ergibt 95.824,00 €.

Unabhängig hiervon ist bei der Leitstelle in Gera wie in allen anderen Leitstellen aufgrund der geforderten höheren Sicherheitsniveaus und der Einführung des Digitalfunks von steigenden Kosten auszugehen.

Für die Digitalfunkumstellung, die im Jahre 2019 erfolgen soll, werden 300.000,00 € erforderlich, die bei einem Abschreibungszeitraum von 10 Jahren für alle Träger (Rettungszweckverband, Stadt Gera, Landkreise Altenburg, Greiz, Saale-Orla) mit einem Kostenaufwuchs von 30.000,00 € einhergingen. Im Raum stehen bei der Leitstelle Gera für das Jahr 2021 zudem die technische Erneuerung sowie die Errichtung eines An- oder Umbaus. Beides wird mit jeweils drei Millionen Euro veranschlagt. Ob es zur Umsetzung kommt bleibt vage, da, wie im kommunalen Raum unvermeidbar, Realisierung, Kosten und Umsetzungsraum von einer Vielzahl äußerer Faktoren abhängen. Wenn es zur Realisierung kommen sollte, so würde die Realisierung der baulichen Maßnahme bei einem Abschreibungszeitraum von 40 Jahren zu einem Kostenanstieg von 75.000,00 € jährlich für alle Partner führen. Die technische Erneuerung stünde mit einem Kostenanstieg für alle Partner bei einem Abschreibungszeitraum von durchschnittlich 6 Jahren in Höhe von 500.000,00 € zu Buche.

Bei den veranschlagten Investitionskosten sind zu erwartende Förderungen einstweilen nicht berücksichtigt. Wie die Kostenaufwüchse den jeweiligen Partnern anfallen würden, hängt von dem zwischen den Partnern jetzt und künftig vereinbartem Verteilungsschlüssel ab. Nach dem zur Zeit geltenden Verteilungsschlüssel würde sich für den Saale-Orla-Kreis im schlechtesten Fall ein Anstieg um 45.500,00 € ergeben, so dass der jährlich zu zahlende Kostenanteil bei rund 140.000,00 € liegen würde.

 

Es fallen im Weiteren an Einmalkosten für die Aufschaltung der Brandmeldeanlagen nach Gera. Auszugehen ist von einem Kostenaufwand von ca. 1000,00 € pro Anlage. Infolge der Aufschaltung, die in Gera nur über einen Konzessionär möglich ist, werden sich die monatlichen Kosten für die Unternehmen von jetzt 22,00 € auf künftig 120,00 bis 140,00 pro Monat erhöhen. Aufgrund dieser Kostensteigerung wird mit einer Tendenz zu rechnen sein, sich der Verpflichtung zur Vorhaltung einer Brandmeldeanlage zu entziehen. Dennoch wird bei derzeit etwa 130 Brandmeldeanlagen von einem Kostenumfang von 100.000,00 bis 130.000,00 € auszugehen sein. Da der Saale-Orla-Kreis Veranlasser ist, werden mit diesen Kosten nicht die Unternehmen belastet werden können, die mit der monatlichen Gebühr ohnehin bereits eine zusätzliche Belastung erfahren. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat im Übrigen in der letzten Sitzung des Leitstellenausschusses mitgeteilt, dass er beabsichtigt, sich künftig ebenfalls eines Konzessionsnehmers zu bedienen. Von daher gesehen wäre auch bei der Aufrechterhaltung der Leitstelle in Saalfeld künftig mit einem entsprechend steigenden Gebührenaufwand zu rechnen.

 

Zudem fallen Kosten für die technische Umstellung des Funknetzes an. Hier werden nach Rücksprache mit dem betreuenden Unternehmen ca. 40 bis 50.000,00 € zu veranschlagen sein.


Ob Kosten für die Übernahme der Daten anfallen und ggf. in welcher Höhe kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Rein vorsorglich werden hier einstweilen 50.000,00 € vorgesehen.

 

Für das Umswitchen der Notrufleitungen nach Gera würden überdies für 16 Ortswahlbereiche nach Preistabelle der Telekom 1120,00 € anfallen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Saale-Orla-Kreis stellt den Antrag auf Aufnahme in den Rettungszweckverband Ostthüringen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
  2. Sofern dessen Verbandsversammlung der Aufnahme des Saale-Orla-Kreises zustimmt, wird der Landrat beauftragt mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Aufhebung des Geschäftsbesorgungsvertrages des Saale-Orla-Kreises mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aufzunehmen.
  3. Sollte eine einvernehmliche Regelung bis zum 15. Juni 2019 nicht herbeigeführt werden können, wird der Landrat beauftragt, den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Landkreis Saalfeld Rudolstadt zu kündigen.
  4. Der Saale-Orla-Kreis schließt mit der Stadt Gera eine Vereinbarung über die Erbringung der Aufgaben im Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes durch die Leitstelle Gera.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.16000.67200

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

siehe Anlage


Personelle Auswirkungen:

 

keine