Sachverhalt:
Der Saale-Orla-Kreis betreibt am Standort der Berufsschule Schleiz ein Internat mit 23 Plätzen.
Die seit Schuljahresbeginn dokumentierte Belegung macht deutlich, dass durchschnittlich 8 Schüler von dem Angebot Gebrauch machen. Diesen relativ wenigen Nutzern stehen Gesamtkosten für die Betreibung des Internates in Höhe von jährlich ca. 116.000,00 € gegenüber.
Eine Umlagerung des Internatsbetriebes an den Standort Pößneck ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten alternativlos.
Gemäß § 8 Buchstabe h) der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der Fassung der Fünften Änderung vom 9. Januar 2014 ist die Aufhebung von Mietverträgen über einem monatlichen Mietwert von 1.500 € dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Fa. HBS GmbH wurde die beabsichtigte Kündigung bereits angezeigt. In diesem Zusammenhang wurde sich darauf verständigt, im I. Quartal 2017 Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, auch nach dem Schuljahr 2016/2017 volljährigen Berufsschülern ein Unterbringungsangebot machen zu können.
Die Unterbringung und Betreuung minderjähriger Schüler erfolgt ab dem Schuljahr 2017/2018 ausschließlich im Berufsschulinternat Pößneck.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
- Der Mietvertrag zwischen dem Saale-Orla-Kreis und der HBS GmbH zur Nutzung der Räume Am Agnesfeld 3 in 07907 Schleiz wird zum 31. Juli 2017 gekündigt.
- Der Landrat wird beauftragt, mit der Firma HBS GmbH Verhandlungen zu führen, um ab dem Schuljahr 2017/2018 volljährigen Berufsschülern ein Unterbringungsangebot machen zu können.
- Die Kosten für die Nutzung des ÖPNV zum Berufsschulstandort Schleiz und zurück zum Internat werden den Berufsschülern auf Antrag erstattet.
Personelle Auswirkungen:
Den Internatsbetrieb
am Standort Schleiz gewährleisten derzeit 2 Mitarbeiterinnen. Einer
Mitarbeiterin soll innerhalb der Kreisverwaltung eine neue Aufgabe übertragen
werden. Das Beschäftigungsverhältnis (geringfügige Beschäftigung) der zweiten
Mitarbeiterin soll mit Einstellung des Internatsbetriebes beendet werden.