Sachverhalt:
Die Grundschule
Schleiz und die Sporthalle werden derzeit noch über das zentrale Heizhaus in
der Böttgerstraße mit Wärme versorgt.
In den vergangenen
Jahren durchgeführte Baumaßnahmen (Rückbau Regelschule und Schulhort, Einbau
einer Wärmerzeugeranlage (WEA) im Gymnasium „Dr. Konrad Duden“) sind dafür
verantwortlich, dass die vorhandene Kesselleistung von 1.200 kW deutlich über
dem benötigten Bedarf von ca. 300 kW liegt.
Des Weiteren sind
im erdverlegten Wärmeverteilnetz nur sehr aufwendig lokalisierbare und
reparierbare Leckagen vorhanden. Hier kommt es zu erheblichen Energieverlusten.
Außerdem führt das ständige Nachspeisen
von Heizungswasser zu erhöhtem Verschleiß der Heizungsan-lagen in
Grundschule und Sporthalle.
Das IB Hoh GbR aus
Saalburg-Ebersdorf wurde mit der Planung beauftragt und erhielt folgende
Aufgabenstellung:
- Einbau eigene WEA
in die Stattliche Grundschule „Johann Friedrich Böttger“
- Einbau eigene WEA
in die Sporthalle Böttgerstraße
- Zuführung
Erdgasleitung zu den Gebäuden
- Instandsetzung
zentrale Warmwasserbereitung in der Grundschule
- Erneuerung
zentrale Warmwasserbereitung mit Anpassung an den Bedarf in der Sporthalle
- Einbau von
Heizkörperanschlussarmaturen und hydraulicher Abgleich der Bestandsanlagen
in Grundschule und Sporthalle
- Rückbau der
Wärmeerzeugeranlage sowie Öllager im Heizhaus Böttgerstraße
Die Gesamtkosten
nach DIN 276 (KG 100 - 700) für die o.g. Maßnahmen wurden vom Planungsbüro mit
260.000,00 € ermittelt.
Im Haushalt des
Saale-Orla-Kreises stehen aber nur 200.000,00 € zur Verfügung. Aus diesem Grund
können einzelne Maßnahmen (Einbau Heizkörperanschlussarmaturen und hydraulicher
Abgleich, Rückbau WEA und Öllager im alten Heizhaus) nicht realisiert werden.
Bei Aufnahme der
geplanten Baumaßnahme in die Förderung über das KInvFG (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz)
wäre die Realisierung der Gesamtmaßnahme ohne Abstriche möglich und auch in
Hinblick auf die späteren Betriebskosten sinnvoll.
Denn der Rückbau
der WEA ist dringend zu empfehlen, um Frostschäden zu vermeiden und die
Erneuerung des Sportplatzes sinnvoll umsetzen zu können. Ebenso sollte der
hydrauliche
Abgleich
durchgeführt werden, da hier eine bessere Raumtemperaturregelung und eine
effizientere und damit kostengünstigere Betriebsweise der WEA garantiert wird.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau- und
Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs.3 GemHV genannten und im Ausschuss
vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung
und Durchführung der Maßnahme – Erneuerung der Wärmeerzeugeranlagen für
Grundschule und Sporthalle Schleiz, Böttgerstraße - sowie die damit
einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs.4 Satz 3 GemHV).“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
GS Schleiz/Erneuerung Wärmeerzeugeranlage |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Diese Maßnahme ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme
Schulerweiterungsbau an der Grundschule Schleiz.
Die Gesamtsumme für die Wärmeerzeugeranlagen setzt
sich zusammen aus geplanten 160.000,00 € HH-Mittel des Jahres 2016 und
40.000,00 € aus überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2015, die als HH-Rest
(HH-Stelle 2.21143.95030) in das HH-Jahr
2016 übertragen werden.
Personelle Auswirkungen:
Keine