Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/011/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:


Die Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung enthält als wesentliche Punkte eine Anpassung des Sockelbetrages, eine geringe Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse, der Fraktionsvorsitzenden und der ehren-

amtlichen Beigeordneten sowie die Einführung des Amtes eines Partnerschaftsbeauftragten.


Der Sockelbetrag und die Aufwandsentschädigungen wurden letztmalig im Jahr 2001 festgesetzt. In Anbetracht der allgemeinen Teuerung ist die hier vorgesehene – sehr moderate – Erhöhung daher mehr als überfällig.


Die Zusammenarbeit mit den Partnerkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Rheingau-Taunus erledigte bisher das Büro des Landrates, wobei unterschiedliche Mitarbeiter Termine organisierten sowie die Verbindung allgemein aufrecht erhielten. Dadurch kamen Kontakte eher sporadisch zustande. Künftig soll diese Zusammenarbeit wesentlich intensiviert werden, so dass die Einsetzung eines ständigen Ansprechpartners und Koordinators unumgänglich ist. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, das ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch für die Landkreise außerordentliche Vorteile mit sich bringt.


Die Änderung in § 9 ist rein redaktionell.



Beschlussvorschlag


„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe: 17.000,00 Euro ab Haushaltsjahr 2010

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

      Für die restlichen Monate des Jahres 2009 ist die Deckung des Mehrbedarfes gesichert (HH-Stelle:1.00200.40000). Eine Bezifferung des diesjährigen Mehrbedarfes kann nicht vorgenommen werden, da das In-Kraft-Treten der Änderungssatzung vom Tag der Bekanntmachung abhängt. Dieser wiederum richtet sich nach dem Zeitpunkt der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamtes. Ein Deckungsvorschlag für 2010 und die Folgejahre kann derzeit noch nicht unterbreitet werden, da der Haushaltsentwurf für 2010/2011 zu viele unbekannte Größen enthält. So wird z.B. die genaue Höhe der Landeszuweisungen vorausichtlich erst im Spätherbst 2009 feststehen.



Personelle Auswirkungen


Keine.