Sachverhalt:
Zwischen dem Staudamm Hohenwarte und
Ziegenrück gibt es auf einer Entfernung von mehr als 11 km Luftlinie keine
alltagstaugliche Straßenverbindung. Nimmt man den Hohenwarte-Staudamm aus, sind
es zwischen Kaulsdorf und Ziegenrück mehr als 15 km (siehe Karten im Anhang).
Beim vergleichbaren Bleiloch-Stausee ist die Luftlinien-Entfernung von der
Staumauer bis Blankenstein 13,7 km lang. Dazwischen bestehen Straßenquerungen
bei Saalburg in Form einer Kreisstraße und bei Saaldorf mit der B90. Die
Brücken im Verlauf beider Straßen wurden modernisiert. Die Landesstraße über
den Hohenwarte-Staudamm entspricht den aktuellen Anforderungen an eine
Landesstraße nicht, sofern sie bautechnisch und statisch auf der Staumauerkrone
eine Brücke darstellt.
Das Land hat die Aufgabe, in allen
Landesteilen ähnlich gute Lebensbedingungen für die Einwohner und deren
Unternehmen herzustellen und zu gewährleisten. Es ist völlig inakzeptabel, bei
zwei benachbarten, fast gleich großen und annähernd gleich langen Stauseen -
dem größten zusammenhängendem Stauseegebiet Deutschlands – zwischen den
Staudämmen und dem Beginn der Stauseen einerseits zwei Straßenbrücken in
modernisiertem Zustand und andererseits keine einzige Straßenbrücke für den
Straßenverkehr über jeden der beiden Stauseen vorzuhalten und zu betreiben.
Wenn die Lebensbedingungen der Einwohner südlich des Hohenwarte-Stausees
ähnlich denjenigen der Bevölkerung beiderseits des Bleilochstausees gestalten
werden sollen, kann es nur eine Entscheidung geben: Die Landesstraße L 1100 über die Gemeinden Moxa, Paska, Drognitz, Lothra,
Thimmendorf bis Abzweig Liebengrün und Remptendorf muss als Landesstraße wieder
durchgehend gewidmet und ausgebaut und in deren Verlauf die Linkenmühlenbrücke
wiederhergestellt werden. Derzeit ist noch ein Rest der Landesstraße L
1100 mit einer Länge von 6,2 km gewidmet. Bis 31.12.2012 hatte die L 1100 eine
Länge von 22,2 km.
Die betreffenden Straßenabschnitte erfüllen auch eine herausgehobene
touristische Funktion, die den gesamten Freistaat Thüringen als Tourismus- und
Urlaubsziel betrifft. Von den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Straßengesetzes
(ThürStrG) geregelten Charakteristika einer Landesstraße kann im jetzigen
Zustand keine Rede sein. Vom Saale-Orla-Kreis ist daher ein Antrag auf
Umstufung nach § 7 ThürStrG der vorstehend aufgeführten, derzeit als Gemeinde-
oder Kreisstraßen gewidmeten früheren Teilstrecken der Landesstraße L 1100,
soweit sie sich im Gebiet des Saale-Orla-Kreises befinden, zu stellen. Ein gleichlautender Antrag wurde in der Kreistagssitzung des Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt nach Einreichung durch die dortige AfD-Fraktion am
04.07.2023 mit großer Mehrheit in den Kreisentwicklungsausschuss verwiesen.
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt beim Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, als oberste Straßenbaubehörde
nach § 46 Abs. 1 ThürStrG, dass der Straßenzug der ehemaligen Landesstraße L
1100 wieder durchgängig, wie bis zum 31.12.2012 bestehend, nach § 7 ThürStrG umgestuft und damit die
Linkenmühlenbrücke über den Stausee Hohenwarte entsprechend den Vorschriften
für Brücken im Verlauf von Landesstraßen in Trägerschaft des Landes Thüringen
und zu Lasten des Landes als künftigen Straßenbaulastträger wiederhergestellt
wird.“
Kartenauszug mit Straßenverlauf
Kartenauszug mit Straßenquerungen Bleiloch und Hohenwarte