Betreff
Antag der AfD-Fraktion - Umstufung Zufahrtsstraßen Linkenmühlenbrücke
Vorlage
AN/112/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Zwischen dem Staudamm Hohenwarte und Ziegenrück gibt es auf einer Entfernung von mehr als 11 km Luftlinie keine alltagstaugliche Straßenverbindung. Nimmt man den Hohenwarte-Staudamm aus, sind es zwischen Kaulsdorf und Ziegenrück mehr als 15 km (siehe Karten im Anhang). Beim vergleichbaren Bleiloch-Stausee ist die Luftlinien-Entfernung von der Staumauer bis Blankenstein 13,7 km lang. Dazwischen bestehen Straßenquerungen bei Saalburg in Form einer Kreisstraße und bei Saaldorf mit der B90. Die Brücken im Verlauf beider Straßen wurden modernisiert. Die Landesstraße über den Hohenwarte-Staudamm entspricht den aktuellen Anforderungen an eine Landesstraße nicht, sofern sie bautechnisch und statisch auf der Staumauerkrone eine Brücke darstellt.

Das Land hat die Aufgabe, in allen Landesteilen ähnlich gute Lebensbedingungen für die Einwohner und deren Unternehmen herzustellen und zu gewährleisten. Es ist völlig inakzeptabel, bei zwei benachbarten, fast gleich großen und annähernd gleich langen Stauseen - dem größten zusammenhängendem Stauseegebiet Deutschlands – zwischen den Staudämmen und dem Beginn der Stauseen einerseits zwei Straßenbrücken in modernisiertem Zustand und andererseits keine einzige Straßenbrücke für den Straßenverkehr über jeden der beiden Stauseen vorzuhalten und zu betreiben. Wenn die Lebensbedingungen der Einwohner südlich des Hohenwarte-Stausees ähnlich denjenigen der Bevölkerung beiderseits des Bleilochstausees gestalten werden sollen, kann es nur eine Entscheidung geben: Die Landesstraße L 1100 über die Gemeinden Moxa, Paska, Drognitz, Lothra, Thimmendorf bis Abzweig Liebengrün und Remptendorf muss als Landesstraße wieder durchgehend gewidmet und ausgebaut und in deren Verlauf die Linkenmühlenbrücke wiederhergestellt werden. Derzeit ist noch ein Rest der Landesstraße L 1100 mit einer Länge von 6,2 km gewidmet. Bis 31.12.2012 hatte die L 1100 eine Länge von 22,2 km.

 

 

 

Die betreffenden Straßenabschnitte erfüllen auch eine herausgehobene touristische Funktion, die den gesamten Freistaat Thüringen als Tourismus- und Urlaubsziel betrifft. Von den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) geregelten Charakteristika einer Landesstraße kann im jetzigen Zustand keine Rede sein. Vom Saale-Orla-Kreis ist daher ein Antrag auf Umstufung nach § 7 ThürStrG der vorstehend aufgeführten, derzeit als Gemeinde- oder Kreisstraßen gewidmeten früheren Teilstrecken der Landesstraße L 1100, soweit sie sich im Gebiet des Saale-Orla-Kreises befinden, zu stellen. Ein gleichlautender Antrag wurde in der Kreistagssitzung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt nach Einreichung durch die dortige AfD-Fraktion am 04.07.2023 mit großer Mehrheit in den Kreisentwicklungsausschuss verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt beim Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, als oberste Straßenbaubehörde nach § 46 Abs. 1 ThürStrG, dass der Straßenzug der ehemaligen Landesstraße L 1100 wieder durchgängig, wie bis zum 31.12.2012 bestehend,  nach § 7 ThürStrG umgestuft und damit die Linkenmühlenbrücke über den Stausee Hohenwarte entsprechend den Vorschriften für Brücken im Verlauf von Landesstraßen in Trägerschaft des Landes Thüringen und zu Lasten des Landes als künftigen Straßenbaulastträger wiederhergestellt wird.“

 


Kartenauszug mit Straßenverlauf

Kartenauszug mit Straßenquerungen Bleiloch und Hohenwarte