Betreff
Grundsatzbeschluss des Kreistages des Saale-Orla-Kreises zur Maßnahme „Sanierung/Neubau des Gebäudes der Musikschule Saale-Orla am Standort Bad Lobenstein“
Vorlage
KT/060/2021
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Das Gebäude der Musikschule in der Karl-Marx-Straße 37 in Bad Lobenstein wurde 1972 als Internat für die Erweiterte Oberschule (EOS) erbaut. Die Liegenschaft  befindet sich in Eigentum des Saale-Orla-Kreises. Das Gebäude  ist teilunterkellert, hat 3 Etagen und ein Flachdach. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme. Die Übergabestation befindet sich im Keller.

Das gesamte 2. Obergeschoss, Teile der 1. Etage und des Erdgeschosses werden von der Musikschule genutzt. Die restlichen Räume im 1. Obergeschoss stehen leer oder werden vereinzelt vom benachbarten Gymnasium genutzt.

Der größte Teil des Erdgeschosses ist an einen privaten Küchenbetreiber vermietet. Diese Räumlichkeiten sollen nicht mit in Betracht gezogen werden, d.h. durch den Küchenbetreiber sollen spätestens mit Beginn einer Baumaßnahme alternative Möglichkeiten an einem anderen Standort gefunden und realisiert sein.

 

Die technische Ausstattung des Gebäudes befindet sich teilweise auf dem Stand des Erbauungsjahres und muss ertüchtigt werden. Hierzu zählen u.a. Heizung, elektrotechnische Anlage, Brandschutz, Wasser- und Abwasserleitungen inkl. aller Folge- und Begleitmaßnahmen. Des Weiteren sind die Erneuerung der Fassade und entsprechende Nebenarbeiten (Sockel- und Dachbereich, Dämmung, Schallschutz) erforderlich.

 

Der Saale-Orla-Kreis als Träger der Musikschule Saale-Orla ist angehalten, am Standort Bad Lobenstein eine Sanierung des derzeitigen Musikschulgebäudes vorzunehmen oder einen Ersatzneubau an anderer geeigneter Stelle, möglichst in Eigentum des Landkreises, zu errichten. Am Standort in Bad Lobenstein werden ca. 400 Schüler von 15 Lehrern unterrichtet. Da der Musikschulunterricht z.T. durch die Eltern gebührenfinanziert wird, ergibt sich naturgemäß ein Anspruch auf auskömmliche bauliche und unterrichtsspezifische Rahmenbedingungen. Diese sind am Standort Bad Lobenstein aber nur bedingt gewährleistet. Der Maßnahme immanent sollen Vorschläge zur Bewirtschaftungskostenreduzierung, Barrierefreiheit und Klimaschutz sein. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Durchführung eines Planungswettbewerbs mit Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angedacht.


Beschlussvorschlag:

  

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

  1. Die Notwendigkeit der grundhaften Erneuerung des Gebäudes der Musikschule Saale-Orla incl. Außenanlagen am Standort Bad Lobenstein wird anerkannt.
  2. Der Landrat wird beauftragt, im Jahr 2021 alles Erforderliche zur Erarbeitung einer

Umsetzungsvariante für die Erneuerung des Schulgebäudes am bisherigen Standort unter Beachtung der Anforderungen des Musikschulbetriebes sowie baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder alternativ eines Neubaus auf einem geeigneten Standort innerhalb der Stadt Bad Lobenstein zu veranlassen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2021

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.33300.95000

Summe: 40000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Hochbaumaßnahmen

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine