Betreff
Frauenförderplan des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis
Vorlage
IV/002/2010
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:


Gemäß § 4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes haben die personalführenden Dienststellen im Öffentlichen Dienst des Freistaates Thüringen unter Mitwirkung der Frauenbeauftragten für einen Zeitraum von 4 Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen und der aktuellen Entwicklung anzupassen.


Damit überträgt der Gesetzgeber der Dienststelle die Verantwortung, Benachteiligungen zu beseitigen und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und sicher zu stellen.




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

     



Personelle Auswirkungen:


keine