Betreff
Beschlussempfehlung an den Kreistag des Saale-Orla-Kreises von überplanmäßigen Ausgaben im Deckungskreis 4400 Jugend und Familie - Heimerziehung und Inobhutnahme
Vorlage
J/002/2019
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche sowie ihre Personensorgeberechtigten (zumeist Eltern, Vormünder oder Pfleger), „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Insofern sind Hilfen zur Erziehung für Familien, die mit längerfristigen Problemlagen konfrontiert sind oder eine akute Krise durchleben, von großer Bedeutung und leisten einen wichtigen Beitrag für die Verwirklichung des Rechts eines jeden Kindes und Jugendlichen auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung mit dem Ziel gesellschaftlicher Teilhabe. Die Heimerziehung als familienersetzende Leistung der Jugendhilfe ist die hilfe- und kostenintensivste Unterstützung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII mit durchschnittlichen Jahreskosten pro Einzelfall in Höhe von ca.50.400,- Euro. Somit wirken sich bereits kleinere Fallzahlsteigerungen erheblich im Gesamtbudget aus. Während in den Jahren 2017 und 2018 eine durchschnittliche monatliche Fallzahl von 32 bzw. 34 Kindern zu verzeichnen war, stieg diese Fallzahl im Jahr 2019 auf 45 (z.Z. 49) Kinder bzw. Jugendliche an. Die damit verbundene Schwierigkeit in der Budgetplanung wurde im laufenden Haushaltsjahr noch dadurch erhöht, dass  zu unterschiedlichen Zeitpunkten allein 9 Fälle im Bereich Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII von anderen Jugendämtern in die hiesige Zuständigkeit durch Umzug des zuständigkeitsrelevanten Elternteils bzw. der Eltern in den Saale-Orla-Kreis  übernommen werden mussten. Bei zum Teil überdurchschnittlichen. Jahresaufwendungen, die  je nach Übernahmedatum zwar nur anteilig fällig werden, jedoch für 8 Fälle auch rückwirkend für 2018 erstattet werden mussten  summieren sich hier erhebliche Mehraufwendungen in Höhe von 575.300,- Euro in der Haushaltstelle  1.45570.77130. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus 4 kostenintensiven Fällen unseres Landkreises mit Tagessätzen von 158,04 € bis 269,80 € sowie weiteren erhöhten Entgeltsätzen in nahezu allen Heimeinrichtungen.

Insgesamt ergeben sich aus den vorgenannten Gründen, in der Haushaltstelle  1.45570.77130 – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII Mehrausgaben, in Höhe von 800.000,- Euro.

Ebenfalls im Jahr 2019 war das Jugendamt mit einer Vielzahl von Fällen im Bereich des Kindesschutzes konfrontiert. Die Kindeswohlprüfungen ergaben oftmals eine akute Gefahr für die Kinder, so dass diese in Obhut genommen werden mussten.  Im Rahmen der Inobhutnahme zeigten sich  bei den Kindern  teilweise deutliche Entwicklungsauffälligkeiten und sie konnten nicht zeitnah in den Haushalt der Eltern zurückgeführt werden. Der Fallzahl von 28 Inobhutnahmen im Jahr 2018 stehen 2019 bisher schon 41 Fälle gegenüber. Hinzu kommen längere Verweildauern in den Inobhutnahme Einrichtungen aufgrund der zeitaufwendigen Erstellung von Erziehungsgutachten auf Anordnung des Familiengerichtes.

Die Zahl notwendiger Kindeswohlprüfungen sowie auch die Zahl daraus unmittelbar resultierender Inobhutnahmen sind durch die Mitarbeiter des Jugendamtes nicht steuerbar und führen in der Haushaltstelle 1.45650.77230 -  vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII zu Mehrausgaben in Höhe von 70.000,- Euro für das Jahr 2019.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, der Bereitstellung des  überplanmäßigen Mehrbedarfes im Deckungskreis 4400 Jugend und Familie im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 870.000,00 Euro in den Haushaltstellen  1.45570.77130 – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII sowie 1.45650.77230  vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII seine Zustimmung zu erteilen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.45570.77130 

                          1.45650.77230  

Summe: 800000,00

               70000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.48200.69100

450000,00

Kosten der Unterkunft

1.42000.16111

220000,00

Krankenhilfe

1.42000.16130

200000,00

Unterbringungspauschale

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine