Sachverhalt:
Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche sowie ihre Personensorgeberechtigten
(zumeist Eltern, Vormünder oder Pfleger), „wenn eine dem Wohl des Kindes oder
des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für
seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Insofern
sind Hilfen zur Erziehung für Familien, die mit längerfristigen Problemlagen
konfrontiert sind oder eine akute Krise durchleben, von großer Bedeutung und
leisten einen wichtigen Beitrag für die Verwirklichung des Rechts eines jeden
Kindes und Jugendlichen auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung mit dem
Ziel gesellschaftlicher Teilhabe. Die Heimerziehung als familienersetzende
Leistung der Jugendhilfe ist die hilfe- und kostenintensivste Unterstützung
im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII mit
durchschnittlichen Jahreskosten pro Einzelfall in Höhe von ca.50.400,- Euro. Somit
wirken sich bereits kleinere Fallzahlsteigerungen erheblich im Gesamtbudget
aus. Während in den Jahren 2017 und 2018 eine durchschnittliche monatliche
Fallzahl von 32 bzw. 34 Kindern zu verzeichnen war, stieg diese Fallzahl im
Jahr 2019 auf 45 (z.Z. 49) Kinder bzw. Jugendliche an. Die damit verbundene Schwierigkeit in der Budgetplanung wurde im
laufenden Haushaltsjahr noch dadurch erhöht, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten allein 9
Fälle im Bereich Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII von anderen Jugendämtern in
die hiesige Zuständigkeit durch Umzug des zuständigkeitsrelevanten Elternteils
bzw. der Eltern in den Saale-Orla-Kreis
übernommen werden mussten. Bei zum Teil überdurchschnittlichen.
Jahresaufwendungen, die je nach
Übernahmedatum zwar nur anteilig fällig werden, jedoch für 8 Fälle auch rückwirkend
für 2018 erstattet werden mussten summieren
sich hier erhebliche Mehraufwendungen in Höhe von 575.300,- Euro in der Haushaltstelle 1.45570.77130. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich aus 4 kostenintensiven Fällen
unseres Landkreises mit Tagessätzen von 158,04 € bis 269,80 € sowie weiteren
erhöhten Entgeltsätzen in nahezu allen Heimeinrichtungen.
Insgesamt ergeben sich aus den vorgenannten
Gründen, in der Haushaltstelle
1.45570.77130 – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII
Mehrausgaben, in Höhe von 800.000,- Euro.
Ebenfalls im Jahr 2019 war das Jugendamt mit einer Vielzahl von Fällen
im Bereich des Kindesschutzes konfrontiert. Die Kindeswohlprüfungen ergaben
oftmals eine akute Gefahr für die Kinder, so dass diese in Obhut genommen
werden mussten. Im Rahmen der
Inobhutnahme zeigten sich bei den
Kindern teilweise deutliche
Entwicklungsauffälligkeiten und sie konnten nicht zeitnah in den Haushalt der
Eltern zurückgeführt werden. Der Fallzahl von 28 Inobhutnahmen im Jahr 2018
stehen 2019 bisher schon 41 Fälle gegenüber. Hinzu kommen längere Verweildauern
in den Inobhutnahme Einrichtungen aufgrund der zeitaufwendigen Erstellung von
Erziehungsgutachten auf Anordnung des Familiengerichtes.
Die Zahl notwendiger Kindeswohlprüfungen sowie auch die Zahl daraus unmittelbar resultierender Inobhutnahmen sind durch die Mitarbeiter des Jugendamtes nicht steuerbar und führen in der Haushaltstelle 1.45650.77230 - vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII zu Mehrausgaben in Höhe von 70.000,- Euro für das Jahr 2019.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, der Bereitstellung des überplanmäßigen Mehrbedarfes im Deckungskreis 4400 Jugend und Familie im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 870.000,00 Euro in den Haushaltstellen 1.45570.77130 – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII sowie 1.45650.77230 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII seine Zustimmung zu erteilen.“
Personelle Auswirkungen:
keine