Sachverhalt:
Das Zentrale Liegenschaftsmanagement ist für
die Bewirtschaftung von 76 Erdgasverbrauchsstellen und 41 Stromabnahmestellen
verantwortlich. Nach erfolgter europaweiter öffentlicher Ausschreibung wird die
Belieferung für einen Zeitraum von 3 Jahren an den wirtschaftlichsten Bieter
vergeben. Mit Beschluss 38-12/2015 und 39-12/2015 hat der Bau- und
Vergabeausschuss den Versorger für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2018
(Bereich Strom) bzw. 01.01.2016 – 01.01.2019 (Bereich Erdgas) gebilligt. In
beiden Ausschreibungen hat der gleiche Versorger das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben. Infolgedessen erfolgte die Versorgung unserer kreiseigenen
Liegenschaften mit Strom und Gas ab 01.01.2016 durch den gleichen Versorger.
Bei der 2018 erfolgten europaweiten öffentlichen Ausschreibung für den Zeitraum
2019 -2021 hat ebenfalls dieser Versorger das wirtschaftlichste Angebot für die
Belieferung mit elektrischer Energie und Erdgas abgegeben und nach
Beschlussfassung den entsprechenden Auftrag erhalten. Aufgrund von
wirtschaftlichen Schwierigkeiten stellte der Versorger zum 21.12.2018 (Bereich
Erdgas) bzw. 27.12.2018 (Bereich Strom) die Versorgung ein. Ein
Insolvenzverfahren wurde mittlerweile eröffnet. Die kurzfristige Strom- und
Erdgasversorgung wurde über die gesetzlich garantierte, kostenintensive
Ersatzversorgung des Grundversorgers garantiert. Neben der Ersatzversorgung war
der Vertragsneuabschluss zur Reduzierung von Mehrkosten unvermeidlich. Der Bau-
und Vergabeausschuss hat mit Beschluss 146-47/2019 auf die geänderten
Rahmenbedingungen reagiert, so dass die Versorgung seit 01.01.2019 über andere
Versorger sichergestellt ist.
Wegen der Insolvenz des Versorgers sind im
Haushaltsjahr 2019 weder Guthaben noch Nachzahlungen aus der
Verbrauchsabrechnung 2018 zahlungswirksam geworden. Bei der Gegenüberstellung
der Forderungen und Verbindlichkeiten des Landkreises gegenüber dem Versorger
resultiert jedoch eine Forderungssumme in Höhe von ca. 59.030,00 € gegenüber
dem Versorger. Kurzfristig werden die geplanten Einnahmen (aufgrund der
vorliegenden Erfahrungswerte der vergangenen 6 Jahre geschätzt) nicht
kassenwirksam und im Deckungskreis entsteht ein Defizit. Neben den
Mindereinnahmen sind Mehrausgaben für den Zeitraum der Grundversorgung
(22./27.12.2018 – 31.12.2018) und dem damit verbundenen kostenintensiveren
Tarif zu verzeichnen. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 12.200 €. Darüber
hinaus sind die Konditionen der Versorgungsverträge (ab 01.01.2019) und die
daraus resultierenden Abschläge 2019 höher als in der Planung 2019 vorhergesehen.
Alles in allem reichen daher die für die Strom- und Erdgasversorgung der
Schulen und Sportstätten geplanten Haushaltsansätze im Haushaltsjahr 2019 nicht
aus und ein Mehrbedarf in Höhe von 71.780,00 € ist zu decken.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises
beschließt im Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige Ausgaben für die Versorgung der
kreiseigenen Schulen und Sportstätten mit elektrischer Energie und Erdgas in
Höhe von 71.780,00 € in folgenden Haushaltsstellen:
-
1.56000.54010 Sportstätten SOK, Bewirtschaftung 56.410,00 €
der
Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
-
1.23040.54010 Gymnasium Schleiz, Bewirtschaftung 5.720,00 €
der
Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
-
1.24000.54010 Berufsbildungszentrum SOK, Bewirtschaftung
3.670,00 €
der
Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
-
1.27050.54010 Förderzentrum Schleiz, Bewirtschaftung 5.980,00 €
der
Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
.“
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine