Sachverhalt:
Durch die Kreisstraße K 308 werden die Orte bzw. Ortsteile Rothenacker, Willersdorf und Ebersberg an das höherrangige Straßennetz angebunden.
Ausgebaut wurden bereits die Abschnitte in der OD Tanna bis Ebersberg.
Der jetzt zum Ausbau vorgesehene Abschnitt schließt unmittelbar an die bereits ausgebauten Abschnitte an.
Eine weitere Gewährleistung der Verkehrssicherheit nur durch Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ist unwirtschaftlich.
Die hist. gewachsene Straße entspricht insbesondere hinsichtlich des Straßenaufbaues und der Fahrbahnbreite nicht der aktuellen bzw. zu erwartenden Verkehrsbelastung.
Durch die gewählte Baulänge und den damit verbundenen Kosten kann nach bisherigen Erfahrungen eine Förderzusage erwartet werden. Hierzu wurde das Bauvorhaben für das Förderprogramm 2020 des Freistaates Thüringen für Vorhaben des kommunalen Straßenbaues angemeldet.
Die Entscheidung zur Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt bis zum 15.07.2019.
Bis zum 31.10.2019 muss dann der Antrag incl. Entwurfsplanung gestellt werden.
Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Ausbau der Kreisstraße K 308 von Ebersberg bis OD Willersdorf“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§ 10 Abs. 4 Satz 3 GemHV), vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
Zuwendungen für Investitionen u. Investfördermaßnahmen vom Land |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Mit der Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm für 2020 vom
25.03.2019 wurde ein Zuwendungsbedarf in Höhe von 372.000,00 € angegeben.
Entsprechend § 17 ThürGemHV gelten die entsprechnenden Mehrausgaben nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Personelle Auswirkungen:
keine