Sachverhalt:
Die freiwilligen
Gemeindeneugliederungen im Jahr 2019 und die noch zu erwartenden
Neugliederungen nach den noch ausstehenden Neugliederungsgesetzen in Thüringen
betreffen viele Bürger und Unternehmen im Saale-Orla-Kreis vor allem durch zum
Teil weitreichende Adressänderungen. § 55 des ThürGNGG 2019 bestimmt, dass das
Land und die unter seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften für die
Gebühren und Auslagen keine Kosten erheben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung
für die Einwohner wegen anfallender Kosten in der Folge des Gesetzes ist damit
allerdings nicht verbunden. Die Regelung regelt die Kostenfreistellung im
Rahmen des Landesrechts. Die Möglichkeiten einer Kostenfreistellung, wie zum
Beispiel bei Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren, richten sich nach dem
geltenden Bundesrecht.
Bei
Personen-Namensänderung oder Adressänderung durch Umzug muss der Kfz-Halter
seine Zulassungsdaten gebührenpflichtig nach Bundesrecht ändern lassen, damit
die Zulassungsstelle den richtigen Namen und Wohnsitz auch kennt.
Ausschließlich für diese Änderungen (Einzelvorgänge) sind auch die zu
erhebenden Gebühren ausgerichtet.
Fahrzeugpapiere sind
nach geltender Gesetzeslage unverzüglich umzuschreiben. Dies ist problematisch
für viele Bürger, da für eine Umschreibung der Personaldokumente bis zu 6 Monate
Zeit lt. amtlichen Mitteilungen eingeräumt ist. Diese aktualisierten Dokumente
sind aber für eine KfZ-Ummeldung dringend notwendig. Dies muss im
Gesetzesvollzug angemessen berücksichtigt werden.
Für den Erfolg und die
Anerkennung von freiwilligen Neugliederungen von Gemeinden ist es notwendig,
dass die Bürger nicht über Gebühr belastet werden. Die Gemeinden leisten ihren
Teil durch eine kostenneutrale Umschreibung der Personaldokumente, der
Landkreis sollte hierbei dem Beispiel der Kommunen folgen. Dazu positioniert
sich der Kreistag mit dem folgenden Beschluss und unterstützt den Landrat in
seiner Entscheidung im übertragenen Wirkungskreis.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:
1.
Der Landrat des Saale-Orla Kreises wird
gebeten, die für die Berichtigung der Halterdaten und das Ausstellen der
Zulassungsbescheinigung Teil 1, die im Falle von Adressänderungen durch
ein Gemeindeneugliederungsgesetz
notwendig werden, keine Gebühren durch die Kreisverwaltung zu erheben. Dies
betrifft alle Gemeindeneugliederungen ab dem 01.01. 2019.
2.
Schon geleistete Gebühren seit
01.01.2019 sollen gegen Vorlage der Quittung zurückerstattet werden.
3.
Die Kfz-Zulassungsbehörde möge bis zum
31.12. eines Jahres keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unterlassener
Berichtigung der Halterdaten einleiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit
Gemeindeneugliederungen im gleichen Jahr stehen.