Betreff
Gebühren für Kfz-Ummeldungen bei Gemeindeneugliederungen
Vorlage
AN/067/2019
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die freiwilligen Gemeindeneugliederungen im Jahr 2019 und die noch zu erwartenden Neugliederungen nach den noch ausstehenden Neugliederungsgesetzen in Thüringen betreffen viele Bürger und Unternehmen im Saale-Orla-Kreis vor allem durch zum Teil weitreichende Adressänderungen. § 55 des ThürGNGG 2019 bestimmt, dass das Land und die unter seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften für die Gebühren und Auslagen keine Kosten erheben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Einwohner wegen anfallender Kosten in der Folge des Gesetzes ist damit allerdings nicht verbunden. Die Regelung regelt die Kostenfreistellung im Rahmen des Landesrechts. Die Möglichkeiten einer Kostenfreistellung, wie zum Beispiel bei Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren, richten sich nach dem geltenden Bundesrecht.

Bei Personen-Namensänderung oder Adressänderung durch Umzug muss der Kfz-Halter seine Zulassungsdaten gebührenpflichtig nach Bundesrecht ändern lassen, damit die Zulassungsstelle den richtigen Namen und Wohnsitz auch kennt. Ausschließlich für diese Änderungen (Einzelvorgänge) sind auch die zu erhebenden Gebühren ausgerichtet.

Fahrzeugpapiere sind nach geltender Gesetzeslage unverzüglich umzuschreiben. Dies ist problematisch für viele Bürger, da für eine Umschreibung der Personaldokumente bis zu 6 Monate Zeit lt. amtlichen Mitteilungen eingeräumt ist. Diese aktualisierten Dokumente sind aber für eine KfZ-Ummeldung dringend notwendig. Dies muss im Gesetzesvollzug angemessen berücksichtigt werden.

Für den Erfolg und die Anerkennung von freiwilligen Neugliederungen von Gemeinden ist es notwendig, dass die Bürger nicht über Gebühr belastet werden. Die Gemeinden leisten ihren Teil durch eine kostenneutrale Umschreibung der Personaldokumente, der Landkreis sollte hierbei dem Beispiel der Kommunen folgen. Dazu positioniert sich der Kreistag mit dem folgenden Beschluss und unterstützt den Landrat in seiner Entscheidung im übertragenen Wirkungskreis.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

1.      Der Landrat des Saale-Orla Kreises wird gebeten, die für die Berichtigung der Halterdaten und das Ausstellen der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die im Falle von Adressänderungen durch ein  Gemeindeneugliederungsgesetz notwendig werden, keine Gebühren durch die Kreisverwaltung zu erheben. Dies betrifft alle Gemeindeneugliederungen ab dem 01.01. 2019.

2.      Schon geleistete Gebühren seit 01.01.2019 sollen gegen Vorlage der Quittung zurückerstattet werden.

3.      Die Kfz-Zulassungsbehörde möge bis zum 31.12. eines Jahres keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unterlassener Berichtigung der Halterdaten einleiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Gemeindeneugliederungen im gleichen Jahr stehen.