Betreff
Entlastung des Landrates und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
KT/126/2019
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Gemäß §§ 114 und 82 ThürKO erfolgte die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung  2016 des Landkreises durch das Rechnungsprüfungsamt.

 

Der vorliegende Schlussbericht enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Prüfungsergebnisse und getroffenen Feststellungen der im Einzelnen durchgeführten Prüfungen der verschiedenen Bereiche und Organisationseinheiten der Kreisverwaltung.

Die Prüfungsergebnisse sind mit den Mitarbeitern und Fachdienstleitern besprochen und den zuständigen Fachbereichsleitern zur Kenntnis gegeben worden.

 

Die Prüfungsfeststellungen wurden dem Landrat und dem 1. Beigeordneten mitgeteilt und es wurde ihnen die nach §§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürPrBG vorgeschriebene Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Außerdem erhielten die Fachbereichsleiter die Prüfungsergebnisse auszugsweise und der FD Finanzen den gesamten Bericht zur Kenntnis.

Nach erfolgten Stellungnahmen wurde der vorliegende Schlussbericht endgefertigt.

 

Dem Landrat, dem 1. Beigeordneten, den Fraktionsvorsitzenden, der FDP und der SIP (§§ 114, 82 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 7 Abs. 1 ThürPrBG) sind je ein Exemplar des Schlussberichtes ausgehändigt worden, genauso wie den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Controlling.

 

Gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO beschließt der Kreistag über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und entscheidet in einem gesonderten Beschuss auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat vertreten haben. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgebenden Gründe zu nennen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Controlling hat sich ausgiebig mit dem Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises, das Haushaltsjahr 2016 betreffend, beschäftigt.

 


Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes dem Landrat und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

keine