Sachverhalt:
Laut dem aktuell vorliegenden Festsetzungsbescheid über die Schlüsselzuweisung 2019 kann entgegen den Schätzungen aus dem Dezember 2018 mit Einnahmen von rund 27 Millionen Euro gerechnet werden.
Die Beschlussvorlage über die Haushaltssatzung 2019 enthielt noch 26.439.500 € – im Vergleich zum damaligen Planentwurf 2019 eine Reduzierung der Schlüsselzuweisung um rund 811 T€. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Orientierungsdaten des Landes ließen eine vorläufige Schätzung zu, die nur wenige Variablen bei der Bedarfsmesszahl enthielt. Doch genau diese Variablen, die zwar statistisch erhoben werden, aber leider im Einzelnen nicht endgültig vorlagen, verbesserten die Bedarfsmesszahl des Saale-Orla-Kreis und führten zu Mehreinnahmen im Vergleich zum Planansatz von nur etwas über 2 Prozent.
Diese Mehreinnahmen ermöglichen nun jedoch die Deckung von Ausgaben in Höhe von 580.000 €, die im Planentwurf nicht aufgenommen werden konnten. Diese sollen als überplanmäßige Ausgaben genehmigt werden und umgesetzt werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Werterhaltungsmaßnahmen an Schulen, Kreisstraßen und im besonderen Maße an den kreiseigenen Sportstätten. Die genaue Übersicht der entsprechenden Ausgabepositionen ist in der Anlage 1 beigefügt. Die vorgesehenen Baumaßnahmen im Bereich Sportstätten und Schulen werden in Anlage 2 kurz dargestellt.
Neue, bisher nicht veranschlagte Maßnahmen mit erheblichen Ausgaben im Vermögenshaushalt können nicht aufgenommen werden. In diesem Fall wäre ein Nachtrag zum Haushalt 2019 nötig, welcher das Ziel einer schnellen baulichen Umsetzung der bereits veranschlagten Baumaßnahmen verhindern würde. Der hier zur Entscheidung stehende Beschluss wird erst nach erfolgter Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 umgesetzt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, die zusätzlichen Einnahmen der Schlüsselzuweisung im Verwaltungshaushalt 2019 als Deckung für die in Anlage 1 aufgelisteten Ausgabepositionen in Höhe von 580.000,00 € zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden überplanmäßigen Ausgaben vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019 zu genehmigen.“