Sachverhalt:
In der Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Thüringer Meer“ wurde am 18.04.2018 der „Beschluss zur Wiedererrichtung der Linkenmühlenbrücke als kombinierte Fuß-, Rad- und Kfz-Brücke“ gefasst. In der Beschlussvorlage heißt es weiter „… Die Landkreise werden gebeten, die Vorbereitungsaktivitäten fortzuführen. Insbesondere soll die Fördersituation geklärt werden, um die Bauwerksplanung dementsprechend vorzunehmen…“
Auf Initiative des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft bemühten sich die Projektbeteiligten seit Juni 2018 um eine die Absichten beschreibende Verwaltungsvereinbarung. Das Ergebnis mehrerer Projektbesprechungen liegt nun als Letter of Intent (LOI) dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Intention des LOI ist es, eine Entscheidungsgrundlage für die Projektbeteiligten zu erarbeiten. Es soll nicht nur die Brückenkonstruktion selbst sondern auch die Zufahrtsituation in einem Korridor auf beiden Seiten des Bauwerkes betrachtet werden. Im Ergebnis muss gemeinsam festgelegt werden, ob das Projekt weiterentwickelt oder beendet wird.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt soll nach Punkt 4. Auftraggeber für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sein. Grundlage soll eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Landkreisen sein.
Der Saale-Orla-Kreis soll nach Punkt 6. neben dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Hälfte des Eigenanteils übernehmen, der nach Abzug der Fördermittel für die Planungskosten verbleibt.
Bei ca. 200.000,00 € Planungskosten und 80%igem Fördersatz haben die beiden Landkreise jeweils ca. 20.000,00 € zu tragen. Im HH-Plan 2019 sind diese Ausgaben enthalten.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Abgabe einer Absichtserklärung
(Letter of Intent) zum Bau der Linkenmühlenbrücke in der beiliegenden Fassung.
- Der Kreistag beauftragt den Landrat, eine Zweckvereinbarung nach Punkt 4. der
Absichtserklärung mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Haushaltsstelle: |
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