Sachverhalt:
Nach § 115 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat jeder Landkreis ein Rechnungsprüfungsamt.
Gemäß §§ 114, 82 Abs. 1 ThürKO umfasst die dem Rechnungsprüfungsamt obliegende örtliche Rechnungsprüfung des Landkreises die Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, soweit keine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfer erfolgt. In Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, werden dessen Aufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen.
Die örtliche Kassenprüfung obliegt entsprechend §§ 114, 82 Abs. 3 ThürKO dem Landrat. Für die Durchführung der örtlichen Kassenprüfung bedient sich der Landrat des Rechnungsprüfungsamtes.
Mit der Rechnungsprüfungsordnung werden die Rechtsstellung, die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten des Rechnungsprüfungsamtes konkretisiert.
Auf Grund mehrfacher gesetzlicher Änderungen seit Erlass der bisherigen Rechnungsprüfungsordnung des Saale-Orla-Kreises vom 01.August 2012 macht sich die vorgeschlagene Neufassung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla- Kreises beschließt die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.“
Personelle Auswirkungen:
keine