Betreff
Überplanmäßige Ausgaben im Unterhaltsvorschuss
Vorlage
KT/113/2018
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, die rückwirkend ab 01.07.2017 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen nach dem UVG deutlich ausgebaut.

Seitdem werden alle Kinder, die nur bei einem ihrer Elternteile leben, bis zur Volljährigkeit durch die Leistung unterstützt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, unabhängig davon, ob er nicht zahlen kann oder aus anderen Gründen nicht zahlt.

Die bisherige Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss (Vollendung des 12. Lebensjahres) und die bisherige Höchstleistungsdauer (72 Monate) wurden aufgehoben.

 

Die maximale Leistungshöhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegten und nach Altersstufen gestaffelten gesetzlichen Mindestunterhalt und vermindert sich um das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld.

 

Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (1. Altersgruppe) entspricht dies im Jahr 2018 monatlich bis zu 154 Euro.

Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (2. Altersgruppe) werden im Jahr 2018 monatlich bis zu 205 Euro gezahlt.

Seit dem 1. Juli 2017 können jetzt auch Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren (3. Altersgruppe) monatlich bis zu 273 Euro im Jahr 2018 erhalten.

Für minderjährige Kinder alleinerziehender Elternteile steht somit durch den Unterhaltsvorschuss zusammen mit dem vollen Kindergeld jedenfalls der Mindestunterhalt zur Verfügung.

 

Im Planungszeitraum für das Halbjahr 2018 lagen noch keine konkreten Fallzahlen vor. Deshalb konnten die Ausgaben nur geschätzt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt im Bereich Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in der Haushaltsstelle 1.48100.78800 im Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 500.000 €.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2018

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.48100.78800

Summe: 500000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

1.48100.16100

336000,00

Erstattung UV vom Land

1.48100.24300

14000,00

Ersatz- und Rückzahl.pflicht § 5 UVG

1.45570.77130

150000,00

Heimerziehung

 

Bemerkungen:

Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss werden anteilig vom Bund (40 %), dem Freistaat Thüringen (30 %) und dem Landkreis Saale-Orla (30 %) getragen.

Für den Saale-Orla-Kreis ergeben sich somit anteilig überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000 Euro.

Die Mehrausgaben für den Landkreis werden aus den Minderausgaben Heimerziehung abgedeckt.


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.