Sachverhalt:
Begründung
der Dringlichkeit:
Der
ZASO plant mit Wirkung ab 1.1.2019 drastische Gebührenerhöhungen. Die
entsprechenden Beschlussvorlagen lagen den Verbandräten in der letzten Sitzung
des ZASO vor und wurden auf Vorschlag des Verbandsvorsitzenden zunächst nur als
Beratungsvorlagen behandelt.
Der
Sachverhalt ist den Mitgliedern des Kreistages erst jetzt durch eine Meldung in
der OTZ bekannt geworden.
Der
Beschluss über die Gebührenerhöhung soll voraussichtlich in eine Sondersitzung
des ZASO Ende Oktober gefasst werden.
Die
drastischen Gebührenerhöhungen führen zu einer deutlichen Mehrbelastung der
Einwohner unseres Kreises. Die dafür maßgeblichen Kostenentwicklungen sind für
den SOK ggf. auch haushaltrelevant.
Der
Kreistag steht in der Verantwortung gegenüber seinen Einwohnern und hat die
Aufgabe, mit Mitteln aus Abgaben oder Gebühren sparsam umzugehen.
Da
die Beschlussfassungen zu den Gebührenerhöhungen und zum Haushaltsplan des
Kreise Ende Oktober stattfingen soll, ist die Dringlichkeit gegeben.
Entsprechend
§ 24 ThKO können Kreistage für das Abstimmungsverhalten ihrer Verbandsräte
Empfehlungen aussprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag berät in seiner
Sitzung am 22.10.2018:
-
Auskunft über die
Begründung über die vom ZASO geplanten Gebührenerhöhungen
-
Festlegungen über
weitere Vorgehensweise