Sachverhalt:
Im Saale-Orla-Kreis soll das Landesprogramm „Familie eins99“ umgesetzt werden. In diesem Rahmen ist es erforderlich, entsprechende AkteurInnen zu beteiligen. Deshalb wird ein Planungsbeirat geschaffen. Dieser setzt sich aus internen und externen VertreterInnen zusammen und dient der Vernetzung. Der Planungsbeirat ist ein beschließendes Gremium. Er beschließt insbesondere die durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen des Landesprogrammes „Familie eins99“. Gleichfalls sollen Beschlüsse im Rahmen der Planungskoordination und Armutspräventionsstrategie erfolgen.
Die Beschlussfassungen des Planungsbeirates ausschließlich in vorhandenen Gremien umzusetzen, ist nicht möglich. Dies begründet sich in der Bandbreite, die im Landesprogramm gesetzt wird.
Für die Arbeit im Planungsbeirat ist ein/e VertreterIn des Jugendhilfeausschusses erforderlich, um die dahingehende Fachexpertise vertreten zu haben und an bestehende Strukturen sowie aktuelle Entwicklungen im Jugendhilfebereich anknüpfen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss benennt ein Mitglied für die Mitarbeit im Planungsbeirat im Bereich Sozialplanung.
Personelle Auswirkungen: