Sachverhalt:
Für die Wahl des Kreistages 2019 ist durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) der Landrat, ein Beigeordneter oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Kreisverwaltung zum Wahlleiter und eine weitere Person zum Stellvertreter des Wahlleiters zu berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.
Die o.g. Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung werden durch den Landrat für diese Aufgabe vorgeschlagen. Beide Mitarbeiterinnen haben eingewilligt, diese Aufgabe zu übernehmen.
Der Wahltermin ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt; er wird gemäß § 8 ThürKWG durch die Landesregierung festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
Frau Claudia Luckhardt, Mitarbeiterin FD
Rechtsaufsichtsbehörde,
zur Landkreiswahlleiterin
und
Frau Isabell Kunstmann, Mitarbeiterin
der Führerscheinstelle,
zur stellvertretenden
Landkreiswahlleiterin
für die Kreistagswahl 2019.“
Personelle Auswirkungen:
keine