Betreff
SGB II - Strukturreform zum 01. Januar 2011
Vorlage
KT/029/2010
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Im Saale-Orla-Kreis werden auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 05. November 2004, geändert durch Vertrag vom 11. Juli 2006 über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des SGB II die Grundsicherungs-leistungen nach dem SGB II einheitlich erbracht.


Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Dezember 2007 entschieden, das die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitsgemeinschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die derzeitige gesetzliche Regelung verliert mit Wirkung zum Ende dieses Jahres ihre Gültigkeit.


Nach der bisherigen Regelung in § 6 a SGB II konnten bis zu 69 Kommunen auf Antrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung als kommunale Träger für die Aufgaben nach dem SGB II zugelassen werden. Der Saale-Orla-Kreis gehörte nicht zu den Kommunen, denen diese Option offen stand.


Am 17. Dezember 2009 fand im Deutschen Bundestag die 1. Lesung der Anträge der Fraktionen von SPD und GRÜNEN zur Neustrukturierung statt. Im Rahmen der ausführlichen Debatte im Bundestag wurde auch die Frage einer Entfristung und Erweiterung dieses Optionsmodells auf weitere Kommunen erörtert. Ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition liegt gegenwärtig noch nicht vor.


Entsprechend der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes sind Bund und Kommunen, soweit nicht eine verfassungsgemäße Neuregelung erfolgt, ab Beginn des kommenden Jahres verpflichtet, die ihnen nach dem SGB II zukommenden Aufgaben in eigener Verantwortung, mit eigenem Personal und eigener Sachausstattung zu erbringen (getrennte Aufgabenwahrnehmung).

Diese getrennte Aufgabenwahrnehmung würde bedeuten, dass grundsätzlich eine wie bisher im Interesse der Hilfesuchenden erfolgte einheitliche Aufgabenwahrnehmung nicht mehr möglich ist, insbesondere müssten getrennte Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren durchgeführt werden.


Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beauftragt den Landrat,


  1. unverzüglich die Option auf Übernahme der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeits-suchende nach dem SGB II durch den Saale-Orla-Kreis auszuüben, insbesondere die erforderlichen Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, wenn im Gesetzgebungs-verfahren zur Änderung des SGB II hierzu die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.


  1. gemeinsam in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft SGB II im Saale-Orla-Kreis dafür Sorge zu tragen, das die jetztigen Strukturen möglichst bestehen bleiben können.




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Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Zu den finanziellen Auswirkungen kann zum gegenwärtigenm Zeitpunkt noch keine begründete Aussage getroffen werden


Personelle Auswirkungen:

Zu den personellen Auswirkungen kann zum gegenwärtigenm Zeitpunkt noch keine begründete Aussage getroffen werden.