Sachverhalt:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Dies ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.
Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen ist für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Demnach erstellt der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Jugendförderplan, als Teilfachplan der Jugendhilfeplanung. In diesem ist das Maßnahmespektrum der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes aufgenommen.
Eine Fortschreibung macht sich insbesondere durch die Neufassung der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in der ab 01.01.2017 geltenden Fassung erforderlich.
Das Abstimmungsverfahren für die Fortschreibung des Jugendförderplanes erfolgte in den Sitzungen des für diesen Zweck gebildeten Unterausschusses unter Beteiligung von Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe, des Schulamtes Ostthüringen, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Verwaltung des Saale-Orla-Kreises.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Fortschreibung des Jugendförderplanes des Saale-Orla-Kreises für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
DK 4410 |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
Keine