Betreff
Bestätigung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck/Rudolstadt 2019-2023
Vorlage
J/033/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Am 31.12.2018 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Jugendschöffen. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen wird seit dem Jahr 2008 in jedem fünften Jahr (Wahljahr) durchgeführt. Um ein reibungsloses und zeitgerechtes Zusammenwirken der bei der Auswahl der Schöffen und Jugendschöffen beteiligten Stellen zu gewährleisten, wurde nach § 57 des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG) in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I. S.1077) in Thüringen eine Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen (ThürStAnz Nr. 32/2017 S. 1025-1038) erlassen.

Mit Schreiben vom 26. Januar 2018 hat der Präsident des Landgerichtes Gera über den Beschluss zur Verteilung der von den Jugendhilfeausschüssen für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfesschöffen vorzuschlagenden Personen in Anlehnung an die Einwohnerzahl des Gerichtsbezirkes Pößneck mit 26 Vorschlägen informiert.

Es wurde daraufhin umfangreiche Werbung in der Tagespresse und in den Amtsblättern gemacht.

Die vorzuschlagenden Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Fassung vom 11.Dezember 1974 /BGBl. I S 3427) in der jeweils geltenden Fassung. Zur Interessenbekundung wurden die als Anlage C zur Verwaltungsvorschrift vorgeschlagenen Formblätter verwendet, in der auch Tatbestände zur Eignung bzw. zum Ausschluss als Jugendschöffe vom Bewerber bestätigt werden mussten, verwendet. Die Bewerberinnen und Bewerber gemäß Anlage 1 und 2 haben die förmliche Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe uneingeschränkt abgegeben.

In der Verwaltungsvorschrift sind in Punkt 2 zahlreiche Kriterien für die Aufnahme und den Ausschluss als Schöffe bzw. Jugendschöffe wie z.B. Altersgrenzen, berufliche Gründe genannt. Nach diesen Kriterien wurden die in den Anlagen 1 und 2 Bewerberinnen und Bewerber vorgeprüft.

Durch den JHA sollen ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorschlagen werden, die als Jugendschöffen benötigt werden.

Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des JHA erforderlich (§ 35 Abs. 3 JGG).

Die beschlossene Vorschlagsliste wird nach öffentlicher Bekanntmachung eine Woche zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

Der Termin zur Aufstellung der Vorschlagsliste ist der 15. Juni 2018, der Zeitpunkt der Auflegung soll bis 31.Juli des Wahljahres abgeschlossen sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises bestätigt durch Einzelabstimmung die Personen für die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirkes Pößneck/Rudolstadt gemäß Anlage 1 und 2.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine