Sachverhalt:
Am 31.12.2018 enden
bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege t�gen Jugendsch�en.
Die Wahl der Sch�en und Jugendsch�en wird seit dem Jahr 2008 in jedem
f�ten Jahr (Wahljahr) durchgef�t. Um ein reibungsloses und zeitgerechtes
Zusammenwirken der bei der Auswahl der Sch�en und Jugendsch�en beteiligten
Stellen zu gew�leisten, wurde nach �7 des Gerichtsverfassungsgesetztes
(GVG) in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I. S.1077) in Th�ngen eine
Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchf�ung der Wahl der Sch�en
und Jugendsch�en, Auslosung und Einberufung der Sch�en und Jugendsch�en
(Th�tAnz Nr. 32/2017 S. 1025-1038) erlassen.
Mit Schreiben vom
26. Januar 2018 hat der Pr�dent des Landgerichtes Gera �r den Beschluss zur
Verteilung der von den Jugendhilfeaussch�en f�die Wahl der Jugendsch�en
und Jugendhilfessch�en vorzuschlagenden Personen in Anlehnung an die
Einwohnerzahl des Gerichtsbezirkes P�eck mit 26 Vorschl�n informiert.
Es wurde daraufhin
umfangreiche Werbung in der Tagespresse und in den Amtsbl�ern gemacht.
Die vorzuschlagenden
Personen sollen erzieherisch bef�gt und in der Jugenderziehung erfahren sein
(�5 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Fassung vom 11.Dezember
1974 /BGBl. I S 3427) in der jeweils geltenden Fassung. Zur Interessenbekundung
wurden die als Anlage C zur Verwaltungsvorschrift vorgeschlagenen Formbl�er
verwendet, in der auch Tatbest�e zur Eignung bzw. zum Ausschluss als
Jugendsch�e vom Bewerber best�gt werden mussten, verwendet. Die
Bewerberinnen und Bewerber gem�Anlage 1 und 2 haben die f�liche Erkl�ng
zur Aufnahme in die Vorschlagsliste f�die Wahl als Jugendsch�e
uneingeschr�t abgegeben.
In der
Verwaltungsvorschrift sind in Punkt 2 zahlreiche Kriterien f�die Aufnahme und
den Ausschluss als Sch�e bzw. Jugendsch�e wie z.B. Altersgrenzen,
berufliche Gr�e genannt. Nach diesen Kriterien wurden die in den Anlagen 1
und 2 Bewerberinnen und Bewerber vorgepr�.
Durch den JHA sollen
ebenso viele M�er wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen
vorschlagen werden, die als Jugendsch�en ben�gt werden.
F�die Aufnahme von
Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens
jedoch der H�te der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des
JHA erforderlich (�5 Abs. 3 JGG).
Die beschlossene Vorschlagsliste
wird nach �entlicher Bekanntmachung eine Woche zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Der Termin zur Aufstellung der Vorschlagsliste ist der 15. Juni 2018, der Zeitpunkt der Auflegung soll bis 31.Juli des Wahljahres abgeschlossen sein.
Beschlussvorschlag:
�r Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises best�gt durch Einzelabstimmung die Personen f�die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendsch�en des Amtsgerichtsbezirkes P�eck/Rudolstadt gem�Anlage 1 und 2.�:p>
Finanzielle Auswirkungen:
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�/span>Einnahmen |
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Deckungsvorschl�: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Personelle Auswirkungen:
keine
