Betreff
Bestätigung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck/Rudolstadt 2019-2023
Vorlage
J/033/2018
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Am 31.12.2018 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege t�gen Jugendsch�en. Die Wahl der Sch�en und Jugendsch�en wird seit dem Jahr 2008 in jedem f�ten Jahr (Wahljahr) durchgef�t. Um ein reibungsloses und zeitgerechtes Zusammenwirken der bei der Auswahl der Sch�en und Jugendsch�en beteiligten Stellen zu gew�leisten, wurde nach �7 des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG) in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I. S.1077) in Th�ngen eine Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchf�ung der Wahl der Sch�en und Jugendsch�en, Auslosung und Einberufung der Sch�en und Jugendsch�en (Th�tAnz Nr. 32/2017 S. 1025-1038) erlassen.

Mit Schreiben vom 26. Januar 2018 hat der Pr�dent des Landgerichtes Gera �r den Beschluss zur Verteilung der von den Jugendhilfeaussch�en f�die Wahl der Jugendsch�en und Jugendhilfessch�en vorzuschlagenden Personen in Anlehnung an die Einwohnerzahl des Gerichtsbezirkes P�eck mit 26 Vorschl�n informiert.

Es wurde daraufhin umfangreiche Werbung in der Tagespresse und in den Amtsbl�ern gemacht.

Die vorzuschlagenden Personen sollen erzieherisch bef�gt und in der Jugenderziehung erfahren sein (�5 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Fassung vom 11.Dezember 1974 /BGBl. I S 3427) in der jeweils geltenden Fassung. Zur Interessenbekundung wurden die als Anlage C zur Verwaltungsvorschrift vorgeschlagenen Formbl�er verwendet, in der auch Tatbest�e zur Eignung bzw. zum Ausschluss als Jugendsch�e vom Bewerber best�gt werden mussten, verwendet. Die Bewerberinnen und Bewerber gem�Anlage 1 und 2 haben die f�liche Erkl�ng zur Aufnahme in die Vorschlagsliste f�die Wahl als Jugendsch�e uneingeschr�t abgegeben.

In der Verwaltungsvorschrift sind in Punkt 2 zahlreiche Kriterien f�die Aufnahme und den Ausschluss als Sch�e bzw. Jugendsch�e wie z.B. Altersgrenzen, berufliche Gr�e genannt. Nach diesen Kriterien wurden die in den Anlagen 1 und 2 Bewerberinnen und Bewerber vorgepr�.

Durch den JHA sollen ebenso viele M�er wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorschlagen werden, die als Jugendsch�en ben�gt werden.

F�die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch der H�te der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des JHA erforderlich (�5 Abs. 3 JGG).

Die beschlossene Vorschlagsliste wird nach �entlicher Bekanntmachung eine Woche zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

Der Termin zur Aufstellung der Vorschlagsliste ist der 15. Juni 2018, der Zeitpunkt der Auflegung soll bis 31.Juli des Wahljahres abgeschlossen sein.


Beschlussvorschlag:

 

�r Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises best�gt durch Einzelabstimmung die Personen f�die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendsch�en des Amtsgerichtsbezirkes P�eck/Rudolstadt gem�Anlage 1 und 2.�:p>


Finanzielle Auswirkungen:

�span>ja

�span>nein

Haushaltsjahr:     

�span>planm�ge Ausgaben

�span>�rplanm�ge Ausgaben

�span>au�planm�ge Ausgaben

�/span>Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschl�:

�span>lfd. HH-Jahr

�span>HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine