Sachverhalt:
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung wurden 6 x Ausschreibungsunterlagen angefordert,
3 Angebote gingen rechtzeitig und verschlossen in der Vergabestelle ein. Die Auswertung
der Angebote wurde vom IB Pieger-Wehner durchgeführt und die Aufhebung der
Ausschreibung vorgeschlagen. Der 2. Bieter liegt 44,2 % über dem günstigsten Bieter. Die Angebotssumme des günstigsten Bieters liegt 50,5 % über der Kostenberechnung. Vom
Büro werden die Preise als unangemessen hoch bezeichnet. Es gibt keine genaue Definition
von unangemessen hoch, da auch die Kostenberechnung (von 2016) abweichen kann.
Die angebotenen hohen Preise könnten zurzeit dem Markt entsprechen. Wenn der Fördermittelgeber das Ausschreibungsergebnis anerkennt und die Fördermittel frei gibt,
kann die Finanzierung des Vorhabens auch durch Erhöhung des Eigenanteils gesichert
werden. Die Firma Schwall + Mayer GmbH gibt einen Kalkulationsirrtum in Pos 1.2 an und
wird nach VOB/A § 16 (1) Nr. 3 von der Wertung ausgeschlossen. Die Firma RK Landschaftsbau Dittersdorf wird als wirtschaftlich günstigster Bieter zur Vergabe
vorgeschlagen. Die Vergabe erfolgt nach Öffentlicher Ausschreibung gemäß
VOB/A § 3 (1) und dem Thüringer Vergabegesetz.
Beschlussvorschlag:
Für den Ersatzneubau Durchlass Moderwitzbach, K 211, Ziegenrücker Straße in Neustadt an der Orla - Brücken- und Straßenbau – erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma RK Landschaftsbau Dittersdorf GmbH, Ortsstraße 78 in 07907 Dittersdorf - vorbehaltlich des fruchtlosen Ablaufs der Frist des § 19 Thüringer Vergabegesetz und der schriftliche Zusage des Fördermittelgebers, den Auftrag in Höhe von 297.364,42 € brutto.
Personelle Auswirkungen:
keine