Sachverhalt:
Im Januar 2018 kam es durch das Sturmtief Friederike zum Schaden an der Dachdeckung des Kopfbaues der Westseite auf der linken Seite (von der Straßenseite aus gesehen) bis zum Verbinderbau.
Dabei wurde die Dachdämmung mit der darauf liegenden Dachabdichtungsbahn und der darauf aufliegenden Blitzschutzanlage auf einer Länge von ca. 26 m auf der gesamten Breite (ca. 8 m) abgetragen und ist in den Innenhof des H-förmigen Gebäudes gestürzt.
Durch die gelösten und abgerissenen Teile der Attika und Blitzfangeinrichtung wurden die Dachhaut und Teile der Ortgangbleche der tiefer gelegenen Gebäudebereiche ebenfalls partiell beschädigt bzw. abgerissen.
Ebenfalls wurden durch abstürzende Dachteile Bereiche der Fassade getroffen. Einzelne Faserzementplatten sind gebrochen, Fensterscheiben zerschlagen, Fensterbänke verbogen und zerkratzt.
Ein Stahlgeländer ist im Innenhof auf einer Länge von 10 m abgebrochen und der Handlauf am Geländer der Nottreppe ist verbogen.
Die zur Absicherung des Schulbetriebes nötigen Notreparaturen konnten zeitnah durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
„Der Bau-und
Vergabeausschuss nimmt die in §10 Abs.3 Thüringer Gemeindehaushaltverordnung
(ThürGemHV) genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt
die Durchführung der Maßnahme - Beseitigung Sturmschäden Grundschule Pößneck
Ost - sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs.4 Satz3
ThürGemHV).“
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
2.21183.34000 |
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93.669,48 € |
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Bemerkungen:
Im Zuge der Gutachtenerstellung wurden bereits
Angebote zur Schadensermittlung eingeholt.
Somit kann der Umfang der kompletten Maßnahme auf
130.000 € eingegrenzt werden.
Die festgestellte Schadenhöhe laut Gutachten beträgt
48.042,58 €.
Es wird jedoch empfohlen, im Zuge der Schadensbeseitigung, das gesamte Dach entsprechend zu erneuern.
Personelle Auswirkungen:
Keine