Betreff
Grundsatzbeschluss für einen Erweiterungsbau an der Regelschule "Johann Wolfgang von Goethe" in Schleiz
Vorlage
AN/048/2018
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Schon seit dem Abschluss der Generalsanierung der Goetheschule im Jahre 2007, spätestens jedoch seit dem Schuljahr 2009/2010, besteht in dieser Schule akute Raumnot. Es sind nicht genügend Klassenräume vorhanden. Zeitweise mussten Schüler sogar ausgelagert in Räumen der eigentlich stillgelegten ehemaligen Förderschule am Kirchplatz und dem Berufsbildungszentrum unterrichtet werden. Als Notlösung wurden zwei „Seminarräume“ im Dachgeschoss der Goetheschule ausgebaut. Jedoch löst auch dies das generelle Problem fehlender Räumlichkeiten nicht. Die Ursache für dieses Problem ist die Zusammenführung von vier Regelschulen

(Goetheschule, Regelschule II Schleiz, Oettersdorf und Ziegenrück) im Gebäude der

Goetheschule.

 

Der aktuelle Schulnetzplan legt fest:

„…

  Festgelegte Kapazitätsobergrenze: 3-zügig

   Maximale Klassengröße: 26 Kinder je Klasse …

Auf Grund der Klassenraumgröße wird eine Aufnahmebeschränkung von 26 Schülern je Klasse festgeschrieben.

Es erfolgt in Abhängigkeit der Schülerzahlentwicklung eine jährliche Überprüfung der Nutzung von Räumlichkeiten auf dem Gelände der Regelschule oder in deren unmittelbarer Nähe…“

 

In diesem Plan sind für die Jahre 2017 bis 2020 folgende prognostizierten Schülerzahlen aufgeführt:

 

 

2017

2018

2019

2020

Ist 2017

5. Klasse

54/2

56/3

52/2

54/2

70/3

6. Klasse

60/3

54/2

56/3

52/2

66/3

7. Klasse

60/3

60/3

54/2

56/3

81/3

8. Klasse

47/2

60/3

60/3

54/2

58/3

9. Klasse

56/3

47/2

60/3

60/3

52/2

10. Klasse

54/2

56/3

47/2

60/3

53/3

 

331/15

333/16

329/16

336/15

380/17

 

Vergleicht man diese mit dem aktuellen Schülerzahlen (s. letzte Spalte), so kann man einen deutlichen  Anstieg feststellen. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Noch keine Berücksichtigung fanden in diesen Zahlen Flüchtlinge bzw. Migranten.

 

Da der Schulnetzplan die Schule 3-zügig festlegt, was sicherlich auch unbedingt notwendig ist, müssen auch die entsprechenden Räumlichkeiten vorhanden sein. Dies erfordert für jede Klasse einen Klassenraum, indem die Schüler z.B. das Frühstück  einnehmen oder sich in Pausen aufhalten können. Ein solcher Raum kann kein Fachunterrichtsraum für Physik, Chemie oder Biologie, auch kein Informatikraum oder Werkraum sein.

Bei 18 Klassen bedeutet dies auch 18 Unterrichtsräume, die als Klassenräume genutzt werden können.

Nach Auskunft des Schulleiters gibt es in der Goetheschule derzeit nur 15 solcher Räume:

  • 11 „ reine“ Klassenräume (je 26 Schülerarbeitsplätze)
  • 1 Musikraum (28 Schülerarbeitsplätze)
  • 1 Kunstraum (26 Schülerarbeitsplätze)
  • 2 „Seminarräume“ (20 bzw. 24 Schülerarbeitsplätze).

 

Notwendig wären mindestens 3 weitere Klassenräume mit Vorbereitungsraum, ein Turnraum für Gymnastik, Kraft und Geräteturnen, eine Aula bzw. Mensa und die Vergrößerung des Schulhofes. Dies sollte das Ziel der Baumaßnahme sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

 „1. Die Regelschule Johann Wolfgang von Goethe in Schleiz erhält einen   

      Ergänzungsbau für die fehlenden Räumlichkeiten einer 3-zügigen Schule. Die  

      Vorbereitung der Maßnahme ist im Jahr 2018 auszuführen. Der Bau selbst soll in

      den Jahren 2019 bis 2020 realisiert werden.

  2. Die entsprechende Aufgabenstellung, als Grundlage für die Planung mit einem 

      leistungsfähigen Planungsbüro, ist bis Ende 2018 dem Kreistag zur

      Beschlussfassung vorzulegen. In die Erarbeitung dieser Unterlagen ist die

      Schulkonferenz einzubeziehen.“