Betreff
Dritte Änderung der Vergaberichtlinie des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
KT/100/2018
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Zwischenzeitliche Änderungen bei den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Grundlagen und die Vorfälle bei der Sanierung des Gebäudes der Gemeinschaftsschule Triptis erfordern eine Überarbeitung der bisher geltenden Vergaberichtlinie. Eine nochmalige Überarbeitung in Form einer Neufassung der Richtlinie soll dann nach Erlass einer Anwendungsvorschrift zur Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in das Thüringer Landesrecht erfolgen.

 

Die bisher geltende Richtlinie wurde in folgenden Punkten ergänzt bzw. überarbeitet:

 

  • Ziffer 1 der RL:       Der Geltungsbereich und das Ziel der Richtlinie wurden präzisiert.
  • Ziffer 2.1. der RL:   Die anzuwendenden Vorschriften wurden der aktuellen Rechtslage angepasst.
  • In Ziff. 3 wurde ein neuer Unterabschnitt 3.3 eingefügt. Damit ist gewährleistet, dass der Bau- und Vergabeausschuss vor einer Vergabeentscheidung die aktuelle Kostenentwicklung der entsprechenden Maßnahme kennt und bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann.
  • Einfügung einer neuen Ziff. 4: Nach den vorläufigen Prüfberichten resultiert die Kostenmehrung bei der Baumaßnahme „Sanierung des Gebäude der Gesamtschule Triptis“ zu einem erheblichen Teil aus der Genehmigung von Nachträgen. Die neu eingefügten Passagen verweisen nochmals explizit auf die im Ober- und im Unterschwellenbereich geltenden verbindlichen Regeln. Der letzte Satz wurde im Ergebnis der Beratungen des Richtlinienentwurfs im Bau- und Vergabeausschuss eingefügt.
  • In Ziff. 5 wurde ein neuer Unterabschnitt 5.4 eingefügt. Durch die festgesetzten Wertgrenzen soll einerseits die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, andererseits die zwingende Beteiligung des Bau- und Vergabeausschusses bei erheblichen Nachträgen innerhalb einer Baumaßnahme gewährleistet werden.
  • Ziff. 6: Der neu eingefügte letzte Halbsatz korrespondiert mit den verbindlichen Bekanntmachungsbestimmungen im Oberschwellenbereich.
  • Ziff. 7: Hier wurden die Adressen der Nachprüfstellen aktualisiert.
  • Anlage: Die Anlage zur 3. Änderung der Vergaberichtlinie gibt ein verbindliches Muster für die gemäß Unterabschnitt 3.3 vorzulegende Übersicht zur Kostenentwicklung vor.

 

Die zur Beschlussfassung vorliegende 3. Änderung der Vergaberichtlinie wurde mehrfach im Bau- und Vergabeausschuss beraten.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die 3. Änderung der Vergaberichtlinie des Saale-Orla-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung. Der Landrat wird beauftragt, sie unverzüglich auszufertigen und als verbindliche Handlungsanweisung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes bekannt zu machen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Keine