Sachverhalt:
In Umsetzung des Kreistagsbeschlusses Nr. 236-18/07 vom 12.02.2007 zur Konzeption zur Entwicklung des Kreisstraßennetzes des Saale-Orla-Kreises -Kreisstraßennetzkonzeption- wurde durch die Kreisverwaltung eine Prioritätenliste erarbeitet und durch den Kreisausschuss am 06.06.2007 bestätigt. Im Zuge der Umsetzung der Kreisstraßennetzkonzeption wurden am 18.02.2008 per Kreistags-Beschluss Nr. 292-25/08 die 1. sowie am 11.04.2011 per Kreistags-Beschluss Nr. 157-12/2011 die 2. Fortschreibung der Kreisstraßennetzkonzeption beschlossen.
Im Rahmen einer AG unter Leitung des 1. Beigeordneten wurden sämtliche Straßenabschnitte hinsichtlich ihrer künftigen Verkehrsbedeutung entsprechend § 3 Thüringer Straßengesetz sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung diskutiert und anschl. konzeptionell aufgearbeitet. Im Ergebnis der Beratungen wurde eine neue Kreisstraßennetzkonzeption seitens der Kreisverwaltung erarbeitet.
Eine Beschlussvorlage für den Kreistag erfolgte bisher aufgrund
laufender gerichtlicher Verfahren noch nicht, da im Ergebnis der Verfahren eine
komplette Überarbeitung der Konzeption erforderlich sein könnte.
Es werden die vorstehenden Straßenumstufungen im Sinne der Kreisstraßennetzkonzeption 2014, Stand Mai 2016, vorgeschlagen.
Die Kreisstraße K 121 liegt im
westlichen Teil des Saale-Orla-Kreises und bildet eine Direktverbindung
zwischen dem Ortsteil Lückenmühle und dem Ortsteil Weisbach der Gemeinde
Remptendorf im Saale-Orla-Kreis.
Die umzustufende Kreisstraße verläuft in
nördliche Richtung beginnend an der K 117 in der Ortslage Lückenmühle und endet
in der Ortslage Weisbach.
Damit der Ortsteil Weisbach der Gemeinde
Remptendorf weiterhin an das überregionale Straßennetz gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2
Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ausreichend angebunden ist, soll ein
Teilstück der Landesstraße L 1100 in Thimmendorf, Ortsteil der Gemeinde
Remptendorf, bis zum Abzweig Weisbach zur Kreisstraße abgestuft und die
Gemeindestraße von Thimmendorf Abzweig Weisbach bis zum Ortseingang Weisbach
zur Kreisstraße aufgestuft werden. Eine Abstufung der L 1100 ist konzeptionell
vorgesehen und lt. Auskunft des Straßenbauamtes Ostthüringen bis 2020 geplant.
Die Gemeinde Blankenstein liegt im Süden
des Saale-Orla-Kreises an der Staatsgrenze zum Freistaat Bayern.
Die Kreisstraße Nr. 562 bildet eine Direktverbindung zwischen der Gemeinde
Blankenstein und der Gemeinde Harra im Saale-Orla-Kreis. Die umzustufende
Kreisstraße verläuft in nördlicher Richtung, beginnt an der L 2372 hinter dem Bahnübergang
in der Gemeinde Blankenstein und endet nach dem Sportplatz am Rosenweg in der Gemeinde Harra.
Damit die Gemeinde Harra weiterhin an
das überregionale Straßennetz gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 Thüringer Straßengesetz
(ThürStrG) ausreichend angebunden ist, soll die Gemeindestraße von der Gemeinde
Harra (Ortsausgang) bis zur Gemarkungsgrenze Harra/ Bad Lobenstein zur
Kreisstraße sowie von der Gemarkungsgrenze Harra/ Bad Lobenstein bis zur
Kreuzung Kreisstraße Nr. 563 Höhe Viadukt südlich von Bad Lobenstein aufgestuft
werden.
Die
Gemeinde Blankenstein ist durch die Landesstraße Nr. 2372 am übergeordneten
Straßennetz angebunden.
Die Kreisstraße Nr. 201 liegt im
westlichen Teil des Saale-Orla-Kreises und bildet eine Direktverbindung
zwischen der Stadt Ranis, der Gemeinde Seisla einschließlich dem Ortsteil (OT)
Wöhlsdorf, den Ortsteilen Dobian und Oelsen der Gemeinde Krölpa und der
westlichen Kreisgrenze zu Saalfeld-Rudolstadt. Der weitere Verlauf der Straße
im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erfolgt als Gemeindestraße zum Ortsteil Könitz
der Gemeinde Unterwellenborn. Nördlich
der Gemeinde Seisla endet die Kreisstraßen Nr. 202 innerhalb der Ortslage
Gräfendorf, OT der Gemeinde Krölpa.
Die Teilabschnitte der Kreisstraße Nr.
201 zwischen der Ortslage Ranis NK 5335 011 und der westlichen OD-Grenze OT
Wöhlsdorf der Gemeinde Seisla sowie zwischen der Kreisgrenze
Saalfeld-Rudolstadt NK 5335 029 und der östlichen OD-Grenze des OT Oelsen der
Gemeinde Krölpa sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden. Damit die Gemeinde
Seisla einschließlich des OT Wöhlsdorf sowie die OT Dobian und Oelsen der
Gemeinde Krölpa weiterhin an das überregionale Straßennetz gemäß § 3 Abs. 1
Ziff. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ausreichend angebunden sind, soll
die Gemeindestraße zwischen der K 201 am Ortsausgang der Gemeinde Seisla und
der K 202 in der Ortslage OT Gräfendorf der Gemeinde Krölpa zur Kreisstraße Nr.
201 aufgestuft werden.
Die Stadt Ranis ist durch die
Kreisstraße K 516 nördlich in Pößneck sowie südlich bei Schmorda an das
Landesstraßennetz angebunden.
Beschlussvorschlag:
Personelle Auswirkungen:
keine