Betreff
Umstufungen von Kreisstraßen
Vorlage
KT/099/2018
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

In Umsetzung des Kreistagsbeschlusses Nr. 236-18/07 vom 12.02.2007 zur Konzeption zur Entwicklung des Kreisstraßennetzes des Saale-Orla-Kreises -Kreisstraßennetzkonzeption- wurde durch die Kreisverwaltung eine Prioritätenliste erarbeitet und durch den Kreisausschuss am 06.06.2007 bestätigt. Im Zuge der Umsetzung der Kreisstraßennetzkonzeption wurden am 18.02.2008 per Kreistags-Beschluss Nr. 292-25/08 die 1. sowie am 11.04.2011 per Kreistags-Beschluss Nr. 157-12/2011 die 2. Fortschreibung der Kreisstraßennetzkonzeption beschlossen. 

Im Rahmen einer AG unter Leitung des 1. Beigeordneten wurden sämtliche Straßenabschnitte hinsichtlich ihrer künftigen Verkehrsbedeutung entsprechend § 3 Thüringer Straßengesetz sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung diskutiert und anschl. konzeptionell aufgearbeitet. Im Ergebnis der Beratungen wurde eine neue Kreisstraßennetzkonzeption seitens der Kreisverwaltung erarbeitet.

Eine Beschlussvorlage für den Kreistag erfolgte bisher aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren noch nicht, da im Ergebnis der Verfahren eine komplette Überarbeitung der Konzeption erforderlich sein könnte.   

 

Es werden die vorstehenden Straßenumstufungen im Sinne der Kreisstraßennetzkonzeption 2014, Stand Mai 2016, vorgeschlagen.

 

Gründe:

 

Zu 1.:

Die Kreisstraße K 121 liegt im westlichen Teil des Saale-Orla-Kreises und bildet eine Direktverbindung zwischen dem Ortsteil Lückenmühle und dem Ortsteil Weisbach der Gemeinde Remptendorf im Saale-Orla-Kreis.

Die umzustufende Kreisstraße verläuft in nördliche Richtung beginnend an der K 117 in der Ortslage Lückenmühle und endet in der Ortslage Weisbach.

Damit der Ortsteil Weisbach der Gemeinde Remptendorf weiterhin an das überregionale Straßennetz gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ausreichend angebunden ist, soll ein Teilstück der Landesstraße L 1100 in Thimmendorf, Ortsteil der Gemeinde Remptendorf, bis zum Abzweig Weisbach zur Kreisstraße abgestuft und die Gemeindestraße von Thimmendorf Abzweig Weisbach bis zum Ortseingang Weisbach zur Kreisstraße aufgestuft werden. Eine Abstufung der L 1100 ist konzeptionell vorgesehen und lt. Auskunft des Straßenbauamtes Ostthüringen bis 2020 geplant.

 

Zu 2.:

Die Gemeinde Blankenstein liegt im Süden des Saale-Orla-Kreises an der Staatsgrenze zum Freistaat Bayern.

Die Kreisstraße Nr. 562 bildet eine Direktverbindung zwischen der Gemeinde Blankenstein und der Gemeinde Harra im Saale-Orla-Kreis. Die umzustufende Kreisstraße verläuft in nördlicher Richtung, beginnt an der L 2372 hinter dem Bahnübergang in der Gemeinde Blankenstein und endet nach dem Sportplatz am Rosenweg in der Gemeinde Harra.

Damit die Gemeinde Harra weiterhin an das überregionale Straßennetz gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ausreichend angebunden ist, soll die Gemeindestraße von der Gemeinde Harra (Ortsausgang) bis zur Gemarkungsgrenze Harra/ Bad Lobenstein zur Kreisstraße sowie von der Gemarkungsgrenze Harra/ Bad Lobenstein bis zur Kreuzung Kreisstraße Nr. 563 Höhe Viadukt südlich von Bad Lobenstein aufgestuft werden.

 

Die Gemeinde Blankenstein ist durch die Landesstraße Nr. 2372 am übergeordneten Straßennetz angebunden.

 

 

 

Zu 3.:

Die Kreisstraße Nr. 201 liegt im westlichen Teil des Saale-Orla-Kreises und bildet eine Direktverbindung zwischen der Stadt Ranis, der Gemeinde Seisla einschließlich dem Ortsteil (OT) Wöhlsdorf, den Ortsteilen Dobian und Oelsen der Gemeinde Krölpa und der westlichen Kreisgrenze zu Saalfeld-Rudolstadt. Der weitere Verlauf der Straße im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erfolgt als Gemeindestraße zum Ortsteil Könitz der Gemeinde Unterwellenborn.   Nördlich der Gemeinde Seisla endet die Kreisstraßen Nr. 202 innerhalb der Ortslage Gräfendorf, OT der Gemeinde Krölpa.

 

Die Teilabschnitte der Kreisstraße Nr. 201 zwischen der Ortslage Ranis NK 5335 011 und der westlichen OD-Grenze OT Wöhlsdorf der Gemeinde Seisla sowie zwischen der Kreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt NK 5335 029 und der östlichen OD-Grenze des OT Oelsen der Gemeinde Krölpa sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden. Damit die Gemeinde Seisla einschließlich des OT Wöhlsdorf sowie die OT Dobian und Oelsen der Gemeinde Krölpa weiterhin an das überregionale Straßennetz gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ausreichend angebunden sind, soll die Gemeindestraße zwischen der K 201 am Ortsausgang der Gemeinde Seisla und der K 202 in der Ortslage OT Gräfendorf der Gemeinde Krölpa zur Kreisstraße Nr. 201 aufgestuft werden.

 

Die Stadt Ranis ist durch die Kreisstraße K 516 nördlich in Pößneck sowie südlich bei Schmorda an das Landesstraßennetz angebunden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, entsprechend der Kreisstraßennetzkonzeption 2014, Stand Mai 2016, die Umstufungen von Kreisstraßen wie folgt umzusetzen:

 

1.      Die Kreisstraße K 121 beginnend im Ortsteil Lückenmühle der Gemeinde Remptendorf  NK 5435 026 bis zum Ende der Kreisstraße im Ortsteil Weisbach NK5435 032 soll zur Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinde Remptendorf abgestuft werden. Dafür soll die Teilstrecke der Landesstraße L 1100 beginnend im Ortsteil Thimmendorf bis Ortsausgang Thimmendorf Abzweig Weisbach zur Kreisstraße abgestuft sowie die Gemeindestraße vom Ortsausgang Thimmendorf Abzweig Weisbach bis zum Ortsteil Weisbach zur Kreisstraße aufgestuft werden.



2.      Die Kreisstraße K 562 beginnend von der Landesstraße L 2372 in der Gemeinde Blankenstein soll bis zum Ortseingang Harra zur Gemeindestraße abgestuft werden. Die Gemeindestraße Harra vom nördlichen Ortsausgang Harra bis zur Kreuzung Kreisstraße K 563 / Gemeindestraße Höhe Viadukt südlich von Bad Lobenstein soll zur Kreisstraße aufgestuft werden.

 

 

3.      Die Teilabschnitte der Kreisstraße Nr. 201 zwischen der Ortslage Ranis vom NK 5335 011 und der westlichen OD-Grenze des Ortsteils Wöhlsdorf der Gemeinde Seisla sowie zwischen der Kreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt vom NK 5335 029 bis östlichen OD-Grenze des Ortsteils Oelsen der Gemeinde Krölpa sollen zur Gemeindestraße abgestuft werden. Die Gemeindestraße zwischen der K 201 in Seisla und der K 202 in Gräfendorf soll zur Kreisstraße aufgestuft werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine