Betreff
Ersatzneubau Brücke über den Plothenbach bei Volkmannsdorf im Zuge der K 302
Vorlage
BVA/081/2018
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

Die baufällige Brücke über den Plothenbach wurde 1998 durch eine Behelfsbrücke ersetzt. Die Tragkonstruktion besteht aus Stahl.

Auf einen nachhaltigen Korrosionsschutz wurde bei der Errichtung der Behelfsbrücke verzichtet. Vermutlich sollte die Behelfsbrücke kurzfristig durch eine endgültige und dauerhafte Lösung ersetzt werden. Im Zuge der Bauwerksprüfungen wurde die fortschreitende Korrosion der Tragkonstruktion festgestellt. Eine dauerhafte Instandsetzung der vorhandenen Tragkonstruktion ist nur durch einen Rückbau der gesamten Tragkonstruktion möglich, da die Auflagerträger vollständig ausgetauscht werden müssen.

Eine wirtschaftlich sinnvolle Erhaltung der Behelfsbrücke ist nicht möglich.

Die weiter fortgeschrittene Korrosion und die damit verbundene Querschnittsminderung beeinträchtigt zunehmend die Tragfähigkeit, so dass nach Tonnagebegrenzungen auch mittelfristig eine  Vollsperrung erfolgen müsste.

Es wurde durch die Tiefbauverwaltung der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm für den komm. Straßenbau gestellt mit dem Ziel, den Ersatzneubau 2018 zu realisieren.

Nachdem die Aufnahme zunächst nur in das Ersatzprogramm für 2018 erfolgte wurde jetzt eine Bewilligung der Maßnahme in diesem Jahr angekündigt.

Der Ersatzneubau erfolgt in Stahlbetonbauweise und bietet zukünftig eine Fahrbahnbreite von 5,55 m.

Der HQ 100  Durchfluss für den Plothenbach ist gewährleistet.

Um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB/A vorbereiten zu können, ist es erforderlich, die vorliegenden Bauunterlagen durch den Bau- und Vergabeausschuss genehmigen zulassen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und im Ausschuss vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Ersatzneubau der Brücke über den Plothenbach bei Volkmannsdorf im Zuge der K 302“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2018

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.65006.36182

Summe: 150000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Brücke über Plothenbach bei Volkmannsdorf

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

2.65006.94082

330000,00

s.o.

dav. 2017

  30000,00 

     

        2018

300000,00

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

keine