Betreff
Anpassung des Gleichstellungsplans des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
IV/016/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Thüringer Gleichstellungsgesetz erstellt jede personalführende Dienststelle mit mindestens 50 Bediensteten unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für jeweils sechs Jahre einen Gleichstellungsplan. Im März 2015 wurde dem Kreistag des Saale-Orla-Kreises der Gleichstellungsplan für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.6.2020 zur Kenntnis vorgelegt.

Gemäß § 4 Abs.1 Satz 2 ist der Gleichstellungsplan nach drei Jahren anhand der Statistik nach § 5 Abs.1 der aktuellen Entwicklung anzupassen. Diese Anpassung ist erfolgt und wird dem Kreistag in der Anlage zur Kenntnis gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen:

 

Keine