Betreff
Anpassung des Gleichstellungsplans des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises
Vorlage
IV/016/2018
Art
Informationsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Thüringer Gleichstellungsgesetz erstellt jede personalführende Dienststelle mit mindestens 50 Bediensteten unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für jeweils sechs Jahre einen Gleichstellungsplan. Im März 2015 wurde dem Kreistag des Saale-Orla-Kreises der Gleichstellungsplan für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.6.2020 zur Kenntnis vorgelegt.
Gemäß § 4 Abs.1 Satz 2 ist der Gleichstellungsplan nach drei Jahren anhand der Statistik nach § 5 Abs.1 der aktuellen Entwicklung anzupassen. Diese Anpassung ist erfolgt und wird dem Kreistag in der Anlage zur Kenntnis gegeben.
Personelle Auswirkungen:
Keine