Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs.2 des Thüringer Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte(ThürKWBG) haben hauptamtliche kommunale Wahlbeamte Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird durch Beschluss des Kreistages im Rahmen der Vorgaben gemäß der Verordnung über Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) festgesetzt.
Es gilt diesbezüglich gemäß § 2Abs.3 ThürDaufwEV zur Zeit folgende Höchstgrenze:
Landrat - bei einer Einwohnerzahl bis 100.000 344,00 Euro.
Gemäß § 3 Abs.1 Satz 1ThürDaufwEV darf die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen ersten Beigeordneten bis zu 60 v.H. der Dienstaufwandsentschädigung des Landrates betragen.
Die im Beschlussvorschlag genannten Beträge liegen deutlich unter den durch die Verordnung vorgegebenen Höchstgrenzen und entsprechen den bisher gezahlten Dienstaufwandsentschädigungen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten des Saale-Orla-Kreises pro Monat wie folgt festzusetzen:
Landrat: 255,00 Euro
Hauptamtlicher Beigeordneter: 153,00 Euro
Personelle Auswirkungen:
Keine