Betreff
Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten
Vorlage
KT/094/2018
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs.2 des Thüringer Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte(ThürKWBG) haben hauptamtliche kommunale Wahlbeamte Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird durch Beschluss des Kreistages im Rahmen der Vorgaben gemäß der Verordnung über Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) festgesetzt.

 

Es gilt diesbezüglich gemäß § 2Abs.3 ThürDaufwEV zur Zeit folgende Höchstgrenze:

 

Landrat       -       bei einer Einwohnerzahl bis 100.000      344,00 Euro.

 

Gemäß § 3 Abs.1 Satz 1ThürDaufwEV darf die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen ersten Beigeordneten bis zu 60 v.H. der Dienstaufwandsentschädigung des Landrates betragen.

 

Die im Beschlussvorschlag genannten Beträge liegen deutlich unter den durch die Verordnung vorgegebenen Höchstgrenzen und entsprechen den bisher gezahlten Dienstaufwandsentschädigungen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten des Saale-Orla-Kreises pro Monat wie folgt festzusetzen:

 

              Landrat:                                       255,00 Euro

              Hauptamtlicher Beigeordneter:   153,00 Euro

 

       


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Keine