Sachverhalt:
Gemäß der im § 4 der Satzung des Jugendamtes des Saale-Orla-Kreises festgelegten Zuständigkeit nach § 71 Abs. 2 SGB VIII hat sich der Jugendhilfeausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe zu befassen. Das heißt, dass er über die Festlegung von Schwerpunkten der Haushaltsgestaltung im Rahmen der vorgegebenen Mittel generelle, konzeptionelle sowie richtungsweisende Entscheidungen und Empfehlungen für die örtliche Jugendhilfe formulieren soll.
Die Fachdienste des Jugendamtes als auch das Fachbereichsbüro 3 haben die Veranschlagungen im Wissen, um die zu erwartende Haushaltssituation des Jahres 2018 vorgenommen.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises empfiehlt dem Kreistag, dem Haushalt der Fachdienste Wirtschaftliche Familienhilfen/ Jugendamt, Jugend und Familie/ Jugendamt sowie des Fachbereiches Jugend und Soziales „Team Frühpädagogik“ für das Haushaltsjahr 2018 seine Zustimmung zu erteilen.“
Personelle Auswirkungen:
keine