Sachverhalt:
Bisher wurde im Saale-Orla-Kreis nach geltendem Jugendförderplan die regionalisierte Jugendarbeit mit Handlungsschwerpunkt der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angeboten. Die Finanzierung dafür erfolgte sowohl aus den Mitteln der Örtlichen Jugendförderung als auch aus dem Landesprogramm für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, so dass flächendeckend in allen Schulen des Landkreises Schulsozialarbeiter tätig werden konnten.
In der ab 01.01.2017 gültigen Fassung der Richtlinie“ Örtliche Jugendförderung“ ist der Fördergegenstand Jugendsozialarbeit neu mit dem Vermerk „ohne schulbezogene Jugendsozialarbeit“ formuliert, so dass eine Förderung von Angeboten der schulbezogenen Jugendsozialarbeit ab 01.01.2019 nicht mehr möglich ist und die bisherige Struktur der regionalisierten Jugendarbeit im Saale-Orla-Kreis entsprechend verändert werden muss.
Dies macht eine Fortschreibung des Jugendförderplanes sowie eine Umstrukturierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit erforderlich.
Anhand einer qualifizierten Bedarfsfeststellung sollen im Unterausschuss Kriterien erarbeitet werden, mit dem Ziel Schulstandorte festzulegen an denen zukünftig schulbezogene Jugendsozialarbeit weitergeführt bzw. neu etabliert wird.
Beschlussvorschlag:
„ Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Bildung eines Unterausschusses zur Fortschreibung des Jugendförderplanes 2015-2019.“
Personelle Auswirkungen:
keine