Sachverhalt:
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter sowie Leiter einer Aufstellungsversammlung für die Wahl können nicht Wahlleiter oder Stellvertreter des Wahlleiters sein.
Am 8. Februar 2018 endet die Amtszeit des derzeitigen Landrates des Saale-Orla-Kreises. Mit Schreiben vom 21.08.2017 wurde die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gebeten, gemäß § 28 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) den Wahltermin zu bestimmen. Seitens des Saale-Orla-Kreises wurde unter Berücksichtigung von gesetzlichen Feiertagen, der Adventszeit sowie zur Gewährleistung der erforderlichen Vorbereitungszeit Sonntag, der 14. Januar 2018 als Wahltermin vorgeschlagen. Eine ggf. erforderliche Stichwahl würde folglich am Sonntag, dem 28. Januar 2018 stattfinden.
Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus dem erforderlichen Organisationsvorlauf von 3 Monaten.
Beschlussvorschlag:
„1. Die Dringlichkeit der Vorlage wird anerkannt.
2. Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beruft gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 Thüringer
Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
Herrn Klaus Mäder, Fachdienstleiter FD Öffentliche Ordnung,
zum
Landkreiswahlleiter
und
Herrn
Thomas Heß, Fachdienstleiter FD Kfz-Zulassung,
zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter
für die Wahl des Landrates 2018.“
Personelle Auswirkungen:
keine