Betreff
Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes mit einer außerordentlichen Prüfung der Baumaßnahme „Brandschutztechnische und Energetische Sanierung“ Staatliche Gemeinschaftsschule Triptis
Vorlage
AN/038/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschloss die Baumaßnahme in seiner Sitzung am 26.01.2016 mit Beschluss-Nr. 46-15/2016. Im Haushaltsplan für 2016 waren dafür 1.580.000,00 € eingestellt.  

In der Kreistagssitzung am 21.08.2017 musste festgestellt werden, dass mehrfach der Bauentwurf geändert wurde. Der Kreistag und der Bau- und Vergabeausschuss wurden darüber nicht in Kenntnis gesetzt und fassten auch keine entsprechenden Beschlüsse dazu.

Mit dem Haushaltsplan für 2017 wurde der Ausgabenumfang auf 2.200.000,00 € (einschließlich einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 in Höhe von 300.000,00 €) erhöht.

Weitere Budgetfestlegungen durch den Kreistag oder einen seiner beschließenden Ausschüsse gibt es bisher nicht.

Mit Beschlussvorlage Nr.: KT/082/2017 vom 25.07.2017 sollten in der Sitzung des Kreistages am 21.08.2017 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 873.700,00 € beschlossen werden. Grundlage war die Kostenverlaufsbilanz des Ingenieurbüros Eichhorn vom 16.06.2017.

Bei der Beratung dieser Vorlage im Bau- und Vergabeausschuss am 15.08.2017 zeigte sich jedoch, dass dieser Betrag nicht ausreichend ist.

Das Ingenieurbüro Eichhorn legte einen überarbeiteten Kostenverlauf, Stand 16.08.2017, am gleichen Tag dem Landkreis vor. Daraufhin wurde vom Landrat der Betrag der beantragten überplanmäßigen Ausgaben auf 1.057.000,00 € erhöht.

Aber auch dieser Betrag dürfte nicht ausreichend sein, weil die Differenz zwischen der Kostenprognose von 3.336.133,37 €  und den bisher bereitgestellten 2.200.000,00 € mindestens 1.136.000,00 € beträgt und der Kostenzuschuss der Stadt Triptis in Höhe von 80.000,00 € nach Aussage des Bürgermeisters in der Kreistagssitzung am 21.08.2017 entfällt, da das Projekt geändert worden sei.

Aus dem vom Büro Eichhorn vorgelegten Kostenverlauf gehen eindeutig Rechtsverstöße hervor.

Beim Los 1 ist ein Nachtrag N2-Bauschuttentsorgung >Z2 über einen Betrag von 116.953,20 € aufgeführt. Für eine Vergabe über 100.000,00 € ist der Bau- und Vergabeausschuss zuständig. Einen solchen Beschluss gibt es jedoch nicht.

   3.336.133,37 €

       477.532,91€

  2.200.000,00 €

       658.600,46 €

 
Bereits vor dem Beschluss zu den überplanmäßigen Ausgaben müssen Verpflichtungen im Gesamtwert von mehr als 600.000,00 € über dem Haushaltsansatz von 2.200.000,00 € ohne Wissen und Beschluss des Kreistages eingegangen worden sein. Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen der Prognose 3.336.133,37 € und dem Gesamtbetrag der noch ausstehenden Lose (Los 14 und  Lose 20 bis 27) in Höhe von 477.532,91 €.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

„Der Kreistag beauftragt das Rechnungsprüfungsamt mit einer außerordentlichen Prüfung der Baumaßnahme „Brandschutztechnische und Energetische Sanierung“ Staatliche Gemeinschaftsschule Triptis – Primarstufe.

Dabei ist die Einhaltung aller zu beachtenden Gesetzlichkeiten vom Beschluss über die Baumaßnahme im Bau- und Vergabeausschuss am 26.01.2016 an bis zum Beschluss über überplanmäßige Ausgaben des Kreistages am 21.08.2017 in Höhe von 1.057.000,00 € und den daraus resultierenden Beauftragungen der Lose 14 und 20 bis 27 zu prüfen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob die Bauunterlagen zum Zeitpunkt des Beschlusses dem § 10 Abs. (3) der ThürGemHV entsprachen und Kostenberechnungen vorlagen, aus denen sich die im HH-Plan eingestellten Gesamtkosten in Höhe von 1.580.000,00 € ergeben haben. Aufbauend darauf ist festzustellen, wann und welche Änderungen im weiteren Bauverlauf an den Bauunterlagen vorgenommen wurden und wer diesen zugestimmt hat und ob diese jeweils finanziell abgesichert waren.

In Bezug auf das Auftragswesen ist darzustellen und zu prüfen, wann und welche Aufträge (auch Nachträge oder Überschreitungen von Mengenansätzen) von wem und mit welchem Wertumfang vergeben bzw. erteilt wurden oder wer diesen zugestimmt hat und ob zu diesem Zeitpunkt finanzielle Deckung bestand. Bei allen Vergaben oder Aufträgen ist festzustellen, ob diese durch die jeweils ermächtigte bzw. berechtigte Person vorgenommen wurde.

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob bei Abweichungen von Mengen oder bei Änderungen des Bauentwurfs die Absätze (3) und (5)  des § 2 VOB Teil B angewendet wurden oder angewendet werden hätten sollen.

Bei erheblichen Abweichungen zwischen Kostenschätzung, Kostenberechnung und erzielten Preis bei der Vergabe der Leistung soll geprüft werden, ob § 7 Absatz (1) Satz 1. und 2. VOB Teil A beachtet wurde.

Bei allen vorgefundenen Verstößen oder nicht planmäßigen Ereignissen bei der Baudurchführung ist festzustellen, ob und welcher Schaden dem Landkreis dadurch

entstanden ist.

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bericht darzustellen und nach Fertigstellung unverzüglich dem Kreistag vorzulegen.“