Betreff
Anerkennung des Vereins "Freizeitzentrum Pößneck e. V." als Träger der freien Jugendhilfe
Vorlage
J/023/2017
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt:

 

Der Verein „Freizeitzentrum Pößneck e. V.“ besteht seit seiner Gründung am 18.07.2005 als eingetragener rechtsfähiger Verein. Das Aufgabenspektrum des Vereins umfasst die §§ 11 und 16 SGB VIII. Nutzer der Einrichtung können alle interessierten Kinder und junge Menschen aus Pößneck und den umliegenden Ortschaften sein.

 

Mit Antrag vom 06.07.2017 reichte der Freizeitzentrum Pößneck e. V. alle notwendigen Unterlagen laut Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Saale-Orla-Kreis vom 19.02.1997 ein.

 

Die Prüfung der Unterlagen durch die Verwaltung ergibt, dass der Verein  in seiner Satzung sowie mit den weiteren eingereichten Unterlagen den Kriterien der o. g. Richtlinie entspricht. Der Prüfbericht liegt vor und kann eingesehen werden.

Die fachlichen sowie personellen Voraussetzungen zeigen, dass der Verein imstande ist, eine nicht unwesentliche Arbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu leisten.

Aufgrund der Profilierung des Vereins mit seiner langjährigen guten und verlässlichen Arbeit sollte eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der §§ 11 und 16 SGB VIII ausgesprochen werden.


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt die Anerkennung des Vereins „Freizeitzentrum Pößneck e. V.“ mit Sitz: Franz-Schubert-Straße 8, 07381 Pößneck, tätig im Rahmen des § 11 SGB VIII „Jugendarbeit“ sowie § 16 SGB VIII „Förderung der Erziehung in der Familie“ gemäß der „Richtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch das Kreisjugendamt des Saale-Orla-Kreises“ vom 19.02.1997.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

    


Personelle Auswirkungen:

 

keine