Sachverhalt:
Die Schlosskapelle wurde durch erhebliche Eingriffe zur statischen Sicherung des Bauwerkes als Teil des Kulturdenkmales Schloss Burgk erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Eine denkmalpflegerische Sanierung der geschädigten Bereiche wie Decke, Empore, Fußboden und Wände ist unumgänglich, damit das Gesamtensemble der Kapelle erhalten bleibt und weitere Schäden vermieden werden.
In Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde wurde sich auf einen Zeithorizont 1910 als restauratorische Zielvorgabe verständigt.
Die geplanten Arbeiten dienen auch dem Schutz der in der Schlosskapelle befindlichen Silbermannorgel, die ein Kulturgut mit herausragender überregionaler Bedeutung darstellt.
Notwendig sind Baumeisterarbeiten, restauratorische Arbeiten und elektrotechnische Installationen. Dazu gehören der Rückbau einer zur statischen Sicherung eingebauten Zwischenwand, die Wiederherstellung der Decken- und Wandmalereien, die Aufarbeitung und restauratorische Wiederherstellung der Empore, Maßnahmen des Brandschutzes und der Einbau von Bänken sowie Sitzgelegenheiten für die weitere nachhaltige Nutzung. Die jetzige Anzahl
von ca. 25 Sitzplätzen wird nach der Restaurierung verdoppelt und entspricht dann wieder den
historischen Vorgaben.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die in § 10 Abs. 3 GemHV genannten und vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und bewilligt die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme „Restaurierung der Schlosskapelle Museum Schloß Burgk“ sowie die damit einzugehenden Verpflichtungen (§10 Abs. 4 Satz 3 GemHV)
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Bezeichnung der Haushaltsstelle:
Zuschüsse f. Investitionen vom Land |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
2.32110.95000 |
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38000,00 |
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Bemerkungen:
Die Maßnahme hat nach erfolgter Kostenschätzung durch das IB Sittel einen finanziellen Gesamtumfang von 217.200,- €. Der Fördermittelbescheid des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie ging am 20. Februar 2017 im Fachbereich 1 ein.
Personelle Auswirkungen:
keine