Sachverhalt:
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beriet
bereits in seiner Sitzung am 26.09.2016 über die Gründung des Zweckverbandes Tourismus und
Infrastruktur „Thüringer Meer“ und beschloss dessen Gründung sowie den Entwurf
der beabsichtigten Zweckverbandssatzung. Der Beschluss und die ausgefertigte
Zweckverbandssatzung wurden dem Thüringer Landesverwaltungsamt im Oktober 2016
zur Genehmigung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte die beantragte
Genehmigung nicht. Begründet wurde die Verweigerung mit inhaltlichen Mängeln
der vorgelegten Satzung. Neben formaljuristischen Fehlern (Gründung durch die
zwei Landkreise mit anschließendem Beitritt der Städte und Gemeinden)
beanstandete das Thüringer Landesverwaltungsamt insbesondere die Art der
übertragenen Aufgabe und deren Beschreibung. Der Zweckverband handle laut
Satzung überwiegend als Dienstleister, diese Tätigkeit wäre aber einem
Zweckverband nicht gestattet. Außerdem sei es rechtlich problematisch, die
Aufgabe der gemeindlichen Planungshoheit auf einen Verband zu übertragen, dem
auch Landkreise angehören. Schließlich fanden die Formulierungen zur Deckung
des Finanzbedarfs keine Billigung. Einem schriftlichen Austausch von Argumenten
folgte am 08.02.2017 eine Beratung in den Räumen der
Rechtsaufsichtsbehörde. Anlässlich dieser Beratung wurde die Überarbeitung der
Verbandssatzung vereinbart. Die verantwortlichen Mitarbeiter in den
Landratsämtern Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis legten daraufhin dem
Thüringer Landesverwaltungsamt am 20.03.2017 einen grundlegend überarbeiteten
Entwurf vor. Auch dieser Entwurf fand keine uneingeschränkte Billigung, so dass
weitere Telefonate und Schriftwechsel erforderlich waren. Schließlich
übersandte die Rechtaufsichtsbehörde mit Fax vom 11.05.2017 eine zwischen
Landesverwaltungsamt und Landratsämtern endabgestimmte Fassung, die von allen
künftigen Verbandsmitgliedern erneut beschlossen werden muss. Die Genehmigung
dieser endabgestimmten Fassung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde in
Aussicht gestellt.
Die überarbeitete Satzung
formuliert Ziele und Aufgaben des Verbandes mit hinreichender Deutlichkeit. Aus
den geänderten Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs resultiert keine höhere
als die bereits ursprünglich vorgesehene Belastung der künftigen
Verbandsmitglieder. Die Landkreise finanzieren den Betrieb der Geschäftsstelle
des Zweckverbandes, die Träger eines konkreten Infrastrukturprojektes
finanzieren das konkrete Projekt, der sonstige Umlagebedarf wird je zur Hälfte
von den Landkreisen und den übrigen Verbandsmitgliedern getragen.
Die Aufhebung des
Kreistagsbeschlusses vom 26.09.2016 soll aus Gründen der Rechtsklarheit
erfolgen.
Der Kreistag des
Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird am 30.05.2017 ebenfalls erneut über die
geänderte Verbandssatzung beraten und beschließen.
Begründung der
Dringlichkeit:
Die potentiellen Fördermittelgeber TMWWDG
und Thüringer Aufbaubank fordern noch immer eine einzige juristische Person als
Ansprechpartner für Investitionen der kommunalen Gebietskörperschaften am
Thüringer Meer. Vor wirksamer Gründung des Zweckverbandes bleiben Bemühungen um
Fördermittel ergebnislos. Die Partner auf Landesebene erkundigen sich
fortlaufend nach dem aktuellen Stand. Bei einer weiteren Verzögerung, z.B. bei
einer Beschlussfassung im September 2017 ist zu befürchten, dass die auf
Landesebene geplanten Mittel für eine touristische Entwicklung der Region des
„Thüringer Meeres“ nicht mehr zur Verfügung stehen und für andere Projekte
verwendet werden. Fördervoranfragen für die Jahre 2018 ff. müssen bei der
Thüringer Aufbaubank bis spätestens 31.08.2017 eingereicht werden. Die
Dringlichkeit ist gegeben, da ohne Beratung und Beschlussfassung mit hoher
Wahrscheinlichkeit Nachteile für die touristische Infrastrukturentwicklung im
Saale-Orla-Kreis eintreten.
Beschlussvorschlag:
„1. Die
Dringlichkeit einer Beratung und Beschlussfassung über die Gründung des
Zweckverbandes Tourismus und
Infrastruktur „Thüringer Meer“ wird anerkannt.
2. Der Kreistagsbeschluss 143-14/2016 vom
26.09.2016 wird aufgehoben.
3. Der
Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Gründung des Zweckverbandes
Tourismus
und
Infrastruktur ‚Thüringer Meer‘ sowie die der Vorlage DV/006/2017 beigefügte
Zweckverbandssatzung.“
Personelle Auswirkungen:
Keine.