Betreff
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Gründung des Zweckverbandes Tourismus und Infrastruktur "Thüringer Meer"
Vorlage
DV/006/2017
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beriet bereits in seiner Sitzung am 26.09.2016 über die Gründung des Zweckverbandes Tourismus und Infrastruktur „Thüringer Meer“ und beschloss dessen Gründung sowie den Entwurf der beabsichtigten Zweckverbandssatzung. Der Beschluss und die ausgefertigte Zweckverbandssatzung wurden dem Thüringer Landesverwaltungsamt im Oktober 2016 zur Genehmigung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte die beantragte Genehmigung nicht. Begründet wurde die Verweigerung mit inhaltlichen Mängeln der vorgelegten Satzung. Neben formaljuristischen Fehlern (Gründung durch die zwei Landkreise mit anschließendem Beitritt der Städte und Gemeinden) beanstandete das Thüringer Landesverwaltungsamt insbesondere die Art der übertragenen Aufgabe und deren Beschreibung. Der Zweckverband handle laut Satzung überwiegend als Dienstleister, diese Tätigkeit wäre aber einem Zweckverband nicht gestattet. Außerdem sei es rechtlich problematisch, die Aufgabe der gemeindlichen Planungshoheit auf einen Verband zu übertragen, dem auch Landkreise angehören. Schließlich fanden die Formulierungen zur Deckung des Finanzbedarfs keine Billigung. Einem schriftlichen Austausch von Argumenten folgte am 08.02.2017 eine Beratung in den Räumen der Rechtsaufsichtsbehörde. Anlässlich dieser Beratung wurde die Überarbeitung der Verbandssatzung vereinbart. Die verantwortlichen Mitarbeiter in den Landratsämtern Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis legten daraufhin dem Thüringer Landesverwaltungsamt am 20.03.2017 einen grundlegend überarbeiteten Entwurf vor. Auch dieser Entwurf fand keine uneingeschränkte Billigung, so dass weitere Telefonate und Schriftwechsel erforderlich waren. Schließlich übersandte die Rechtaufsichtsbehörde mit Fax vom 11.05.2017 eine zwischen Landesverwaltungsamt und Landratsämtern endabgestimmte Fassung, die von allen künftigen Verbandsmitgliedern erneut beschlossen werden muss. Die Genehmigung dieser endabgestimmten Fassung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde in Aussicht gestellt.

 

 

Die überarbeitete Satzung formuliert Ziele und Aufgaben des Verbandes mit hinreichender Deutlichkeit. Aus den geänderten Regelungen zur Deckung des Finanzbedarfs resultiert keine höhere als die bereits ursprünglich vorgesehene Belastung der künftigen Verbandsmitglieder. Die Landkreise finanzieren den Betrieb der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, die Träger eines konkreten Infrastrukturprojektes finanzieren das konkrete Projekt, der sonstige Umlagebedarf wird je zur Hälfte von den Landkreisen und den übrigen Verbandsmitgliedern getragen.

 

 

Die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 26.09.2016 soll aus Gründen der Rechtsklarheit erfolgen.

 

 

Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird am 30.05.2017 ebenfalls erneut über die geänderte Verbandssatzung beraten und beschließen.

 

 

 

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die potentiellen Fördermittelgeber TMWWDG und Thüringer Aufbaubank fordern noch immer eine einzige juristische Person als Ansprechpartner für Investitionen der kommunalen Gebietskörperschaften am Thüringer Meer. Vor wirksamer Gründung des Zweckverbandes bleiben Bemühungen um Fördermittel ergebnislos. Die Partner auf Landesebene erkundigen sich fortlaufend nach dem aktuellen Stand. Bei einer weiteren Verzögerung, z.B. bei einer Beschlussfassung im September 2017 ist zu befürchten, dass die auf Landesebene geplanten Mittel für eine touristische Entwicklung der Region des „Thüringer Meeres“ nicht mehr zur Verfügung stehen und für andere Projekte verwendet werden. Fördervoranfragen für die Jahre 2018 ff. müssen bei der Thüringer Aufbaubank bis spätestens 31.08.2017 eingereicht werden. Die Dringlichkeit ist gegeben, da ohne Beratung und Beschlussfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit Nachteile für die touristische Infrastrukturentwicklung im Saale-Orla-Kreis eintreten.

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Die Dringlichkeit einer Beratung und Beschlussfassung über die Gründung des

      Zweckverbandes Tourismus und Infrastruktur „Thüringer Meer“ wird anerkannt.

 

2.   Der Kreistagsbeschluss 143-14/2016 vom 26.09.2016 wird aufgehoben.

 

3.   Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Gründung des Zweckverbandes Tourismus   

      und Infrastruktur ‚Thüringer Meer‘ sowie die der Vorlage DV/006/2017 beigefügte

      Zweckverbandssatzung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2017

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.79100.66100

Summe: 2500,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     

 


Personelle Auswirkungen:

 

Keine.