Betreff
Jahresabschluss 2008 der Kreissparkasse Saale-Orla
Vorlage
KT/023/2009
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:


Gemäß § 20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007 (GVBl. S. 166), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes, den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers - dem Kreistag - vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat der Kreistag über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse zu beschließen.
Die Anlage 1 beinhaltet
- Lagebericht der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2008,
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung),
- Anhang mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers,
- Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31. Dezember 2008

durch den Verwaltungsrat.



Beschlussvorschlag:


Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20 Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt wird.




- 1 -


Finanzielle Auswirkungen:



ja

nein

Haushaltsjahr:     

planmäßige Ausgaben

überplanmäßige Ausgaben

außerplanmäßige Ausgaben

Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

lfd. HH-Jahr

HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     


Bemerkungen:

Siehe Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31.12.2008


Personelle Auswirkungen:


keine