Sachverhalt:
Gemäß
§ 20 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) vom
19. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober
2007 (GVBl. S. 166), hat der Verwaltungsrat der Sparkasse nach
Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes,
den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des
Sparkassenverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers
- dem Kreistag - vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat der Kreistag
über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates der
Sparkasse zu beschließen.
Die Anlage 1 beinhaltet
- Lagebericht der
Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2008,
- Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2008 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung),
-
Anhang mit Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers,
- Feststellung des
Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31. Dezember 2008
durch den Verwaltungsrat.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt, dass gemäß § 20 Abs. 5 des Thüringer Sparkassengesetzes (ThürSpkG) den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt wird.“
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Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen |
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Deckungsvorschläge: |
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Haushaltsstelle: |
Summe: EUR |
Bezeichnung der Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen:
Siehe Feststellung des Jahresabschlusses der Kreissparkasse Saale-Orla zum 31.12.2008
Personelle Auswirkungen:
keine