Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Saale-Orla-Kreises für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
KT/075/2017
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Ende 2016 wurde der Haushaltsplanentwurf 2017 mit Haushaltssatzung den Mitgliedern des Kreistages zur Beratung in den Ausschüssen, den Fraktionen und dem Kreistag übergeben. Am 19.12.2016 erfolgte die Einbringung und erste Lesung des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Kreistag. Seitens der Verwaltung gibt es folgende Änderungsvorschläge, die im Einzelnen auf den Änderungsvorlagen in Anlage 2 und Anlage 3 dargestellt sind und nachfolgend kurz beschrieben werden. Darüber hinaus ist in den Stellenplan 2017, Tabellenteil B Beschäftigte, das Ergebnis der Bewertung von 2,7 VZÄ Stellen im Unterabschnitt 03300 von E 7 zu E 8  einzuarbeiten. Dieses Bewertungsergebnis ist finanziell bereits in den Planentwurf eingeflossen, eine im gleichen Zusammenhang stehende Beamtenstelle ist bereits im Stellenplan dargestellt. Aufgrund eines technischen Fehlers wurden die entsprechenden Änderungen der Arbeitnehmerstellen nicht abgebildet und sind nun einzuarbeiten.

 

 

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt

 

Mit Aufstellung des ersten Planentwurfes wurde bereits die Ersatzbeschaffung von zwei Kassenautomaten im Rahmen eines Leasings (1.03300.53000) im Verwaltungshaushalt ausgabenseitig eingeplant, da ein Kauf mangels finanzieller Deckung im Vermögenshaushalt nicht möglich war. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ist es nicht notwendig die geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in der veranschlagten Höhe durchzuführen. Anstelle dessen kann ein Betrag von 100.000,00 Euro im Jahr 2017 entnommen werden und dient damit als Deckung für die Anschaffung der Kassenautomaten mit einer geschätzten Auftragssumme von 100.000,00 Euro.

 

In der Änderungsvorlage ist die im November 2016 abgeschlossene Vereinbarung über die Betriebskostenabrechnung und ergänzende Regelung zur Nutzungsvereinbarung mit der Volkssolidarität Pößneck einzuarbeiten. Die damit verbundenen Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von jährlich 12.000,00 Euro werden in der Haushaltsstelle 1.24000.14050 veranschlagt. Sie dienen zur Deckung einer weiteren Änderung im Verwaltungshaushalt. Es wird derzeit eine Vereinbarung mit HBS über das Vorhalten einiger weniger Internatsplätze für volljährige Berufsschüler in Schleiz erarbeitet, deren Kosten sich schätzungsweise auf 12.000,00 Euro in der Haushaltsstelle 1.24001.53000 belaufen werden.

 

Durch eine Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch im § 43 wird die Höhe des Arbeitsförderungsgeldes zum 01.01.2017 von bisher 26 Euro pro Monat auf 52 Euro angepasst. Außerdem steigt die Arbeitsentgeltgrenze von 325 Euro auf 351 Euro an. Da die Gesetzesänderung erst am 23.12.2016 beschlossen wurde, konnte sie nicht in den Planentwurf 2017 einfließen. Unter Berücksichtigung der Erfüllung im Jahr 2016 muss der Ansatz in der Haushaltsstelle 1.41258.74651 aus vorgenannten Gründen um 120.000,00 Euro erhöht werden. Des Weiteren wurde auch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch am 23.12.2016 geändert. Die Paragrafen 66a (Leistungen der Hilfe zur Pflege) und 60a (Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) haben Einfluss auf die Kostenbeiträge die der Landkreis von den Leistungsberechtigten verlangen kann. Durch die Änderungen gilt für die Leistungsberechtigten ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000,00 Euro für die Lebensführung und die Alterssicherung als angemessen. Im Ergebnis bedeutet dies nach Einschätzung des Fachdienst HbL/Wohngeld in den betreffenden Haushaltsstellen 1.41288.25140 und 1.41168.25110 Mindereinnahmen von je 50.000,00 Euro, die in die Änderungsvorlage einzuarbeiten waren. Ausgeglichen werden diese Mehraufwendungen bzw. Mindereinnahmen durch die Einzahlung der Nachzahlung von flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft und Heizung für 2016, die bereits eingegangen ist und die nach erneuter Prüfung nicht zurückgezahlt werden muss. Daher können Mehreinnahmen von 202.050,00 Euro im Rahmen der Änderungsvorlage in der Haushaltsstelle 1.48200.19101 veranschlagt werden.

 

Im Rahmen der örtlichen Jugendförderung stellt das Land Thüringen zusätzliche Mittel bereit. Entsprechend des neuen Bemessungsmaßstabes ergeben sich dadurch für den Saale-Orla-Kreis Mehreinnahmen von 7.000,00 Euro in der Haushaltsstelle 1.46000.17100, welche zugleich die entsprechenden Ausgaben der Jugendpauschale um 7.000,00 Euro in der Haushaltsstelle 1.46000.71800 erhöhen.

 

Die letzte Änderung im Verwaltungshaushalt ergibt sich durch eine vom Landesamt für Statistik mitgeteilte Veränderung der Umlagegrundlagen für 2017. Eine Gemeinde weißt im Vergleich zu den vorläufigen Daten eine Erhöhung der Berechnungsgrundlagen aus wodurch sich das Umlagesoll um 100,00 Euro erhöht.

 

 

Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt wird die beabsichtigte Veräußerung eines Gebäudeteiles in der Wohlfarthstraße in Pößneck nach derzeitigen Informationen nicht erfolgen. Aus diesem Grund sind die veranschlagten Einnahmen in der Haushaltsstelle 2.06700.34000 um 115.000,00 Euro zu reduzieren. Zwischenzeitlich ist jedoch die Veräußerung des ehemaligen Entbindungsheimes in Pößneck konkreter geworden. Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen in Höhe von 215.000,00 Euro, welche in der Haushaltsstelle 2.88000.34000 zusätzlich veranschlagt werden können. Die sich ergebenden Mehreinnahmen durch diese Veränderungen sollen für Maßnahmen an der Regelschule Oppurg genutzt werden. Der Planansatz in der Haushaltsstelle 2.22575.95000 wird dementsprechend um 100.000,00 Euro erhöht.

 

Wie bereits bei den Ausführungen zum Verwaltungshaushalt beschrieben, können die Kassenautomaten in Pößneck und Schleiz als Ersatzbeschaffung nun eigenfinanziert werden und müssen nicht mehr über ein Leasing angeschafft werden. In diesem Zusammenhang wurden die Ansätze auf der Haushaltsstelle 2.03300.93500 sowie zu deren Deckung die Entnahme aus der Rücklage (2.91010.31000) um je 100.000,00 Euro erhöht.

 

 

Zusammenfassung

 

Durch die beschriebenen Änderungen erhöht sich die Gesamtsumme des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben in 2017. Beide Teilhaushalte und damit auch der Gesamthaushalt bleiben ausgeglichen. Die in den Ausschusssitzungen besprochenen redaktionellen Änderungen des Vorberichts werden zusammen mit den sich aus dieser Änderungsvorlage ergebenden notwendigen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Vorbericht vorgenommen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises

für das Haushaltsjahr 2017 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

Danach beträgt das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt:   99.526.050 €

und                                                         im Vermögenshaushalt:     21.312.750 €.

 

In den Haushaltsplanentwurf 2017, einschließlich seiner Anlagen, sind die Änderungen lt.

Anlage 2 Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt und Anlage 3 Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt einzuarbeiten. In den Stellenplan 2017, Tabellenteil B Beschäftigte, ist das Ergebnis der Bewertung von 2,7 VZÄ Stellen im Unterabschnitt 03300 von E 7 zu E 8 einzuarbeiten.

 

Der Vorbericht ist entsprechend anzupassen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2017

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

  


Personelle Auswirkungen:

 

keine