Betreff
Kreisgebietsreform
Vorlage
AN/033/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Thüringer Landtag  hat mit der Beschlussfassung das Leitbild „ Zukunftsfähiges Thüringen“ und dem Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen die gesetzlichen Weichen für eine umfassende Funktional – Verwaltungs- und Gebietsreform gestellt.. Zu diesem Gesetz gibt es unterschiedliche Positionen von Verweigerung bis zu Gestaltung.

 

Im Interesse der BürgerInnen des Saale – Orla Kreis ist es aber nicht verantwortbar, auf die Kreisgebietsreform nicht vorbereitet zu sein und die Chancen einer aktiven Gestaltung zu verspielen.

Aus diesem Grund ist es unbedingt nötig, dass die Verantwortungsträger der Landkreise der Region Verhandlungen zu einer möglichen Umsetzung einer Kreisgebietsreform sofort aufnehmen.

Im Antragsteil wurden notwendige Verhandlungsinhalte beispielhaft benannt. Weitere Inhalte werden sich dabei sicher ergeben.

Die Kreisgebietsreform ist ein komplexer Verwaltungsvorgang und bedarf einer umfassenden Vorbereitung. Deshalb ist es notwendig sich sofort in allen Bereichen damit zu beschäftigen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, sofort mit den Landräten der Kreise Saale- Holzland und Saalfeld / Rudolstadt Gespräche zur Umsetzung der Kreisgebietsreform aufzunehmen.

 

         Die Inhalte sollten u.a. sein:

        Verwaltungsstrukturen

        Verwaltungssitze

        gemeinsame Konzepte und Verantwortlichkeiten zur Abfallwirtschaft, Rettungsleitstellen, KomBus mit dem ÖPNV und die Wirtschafts – und Tourismusentwicklung.

        Bürgerservicebüros angegliedert an die Gemeindeverwaltungen

        Berufsschulnetz sowie das Schulnetz

        Sozialplanungen und die Integration von Flüchtlingen

        Krankenhaus – und Sparkassenstruktur

        Jugendarbeit und die Jugendstrukturen

        kulturelle Einrichtungen

        Pflege – und Behandlungseinrichtungen

        Volkshochschulen

        Musikschulen

 

  1. Der Kreistag und die Kreisverwaltung sind laufend in die Verhandlungen einzubeziehen bzw. über sie zu informieren.