Betreff
Schulverbund „Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck“
Vorlage
KT/072/2016
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Berufsschulen des Saale-Orla-Kreises und des Saale-Holzland-Kreises sind auf Grund zurückgegangener Schülerzahlen entsprechend der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Schulnetzplanung (Standortplanung/ Einzugsbereichsplanung) der staatlichen berufsbildenden Schulen vom 30. Juli 2012 in ihrem Bestand zum Ende des Schuljahres 2016/2017 gefährdet. Diese Entscheidung wurde beiden Landkreisen mit einem Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mitgeteilt. Laut der genannten Richtlinie (siehe Anlage 2, Punkte 4.2 und 4.3) sollen berufsbildende Schulen bei Teilzeitunterricht mindestens 50 Klassen mit 1000 Teilzeitschülern haben; Klassen im Vollzeitunterricht sind mit dem Faktor 2,5 zu rechnen. Diese Zahlen erreichen beide berufsbildenden Schulen derzeit nicht.

 

In dem Bescheid wurde gleichzeitig den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, geeignete Formen eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsschulen zu suchen.

Schon in der Vergangenheit haben die Berufsschulzentren des Saale-Orla-Kreises und des Saale-Holzland-Kreises auf vielen Ebenen eng miteinander kooperiert. Die Leitungen beider Berufsschulen sind unabhängig voneinander in Auswertung dieses Bescheides zu dem Ergebnis gelangt, dass nur ein Verbund der beiden Schulen für die betroffene Region eine ausreichende, flächendeckende Absicherung der beruflichen Bildung in den Vollzeitschulformen und einer Vielzahl von dualen Berufen absichern kann. Derzeit kommt der geplante Schulverbund unter Beibehaltung der drei Standorte auf 69 Klassen mit 1412 Teilzeitschülern (270 * 2,5 Vollzeit + 737 Teilzeit, Schulnetz 2016/17 eingearbeitet). Die Grundlage für das Fortbestehen über das laufende Schuljahr 2016/2017 ff. wäre damit gegeben.

 

Neben der Bildung des Schulverbundes mit gleichlautenden Kreistagsbeschlüssen und der folgenden inhaltlichen Zusammenarbeit ist es notwendig, in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag weitere formelle Details,  wie etwa die Finanzierung der Schulen hinsichtlich ihrer Ausstattung oder die Verteilung des Schullastenausgleiches zu fixieren. Hierzu haben sich beide Landkreise bereits auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Dieser wurde durch die Stabsstelle Rechtsamt des Saale-Orla-Kreises sowie den Juristen des Saale-Holzland-Kreises vorabgestimmt und ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt:

 

1.      Die Aufhebung des Staatlichen Berufsbildungszentrums Saale-Orla-Kreis mit den Standorten

o   Löhmaer Str. 2, 07907 Schleiz und

o   Carl-Gustav-Vogel-Str. 7, 07381 Pößneck

zum 31.07.2017.

 

2.      Die Errichtung des Schulverbundes „Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck“ mit den Schulteilen

o   Rodaer Str. 45, 07629 Hermsdorf

o   Löhmaer Str. 2, 07907 Schleiz

o   Carl-Gustav-Vogel-Str. 7, 07381 Pößneck

zum 01.08.2017.

 

Der Name und die Anschrift des Schulverbundes lauten „Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck“, Rodaer Str. 45, 07629 Hersmdorf.

 

3.      Der Landrat wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Saale-Holzland-Kreis abzuschließen, in der die Zusammenarbeit innerhalb des Staatlichen Berufsschulverbundes Hermsdorf-Schleiz-Pößneck detailliert festgelegt wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle:      

Summe:      

Bezeichnung der Haushaltsstelle:      

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

     


Personelle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine direkten Auswirkungen auf die Beschäftigten des Landkreises (Technisches- und Verwaltungspersonal). Auf Grund der formellen Aufhebung beider Schulen in den Landkreisen wird das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Neuausschreibung der Schulleiterstelle vornehmen. Auf die Durchführung dieses Verfahrens haben die Schulträger im Rahmen einer Anhörung ein Mitspracherecht.