Sachverhalt:
Das Leibnitz-Institut für Länderkunde e.V. Leipzig arbeitet an einem Band „Das Orlatal und das Plothener Teichgebiet“ in der traditionsreichen Reihe „Landschaften in Deutschland – Werte der deutschen Heimat“. Im Impressum des Bandes soll beim Fördervermerk neben den Logos der beiden fördernden Sparkassenstiftungen auch das Wappen des Saale-Orla-Kreises eingefügt werden, um die Unterstützung des Landkreises für das Vorhaben zu verdeutlichen.
Weiterhin soll das Wappen auch für die Gestaltung der Einladung zur Buchpräsentation Verwendung finden.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Verwendung des Wappens des Saale-Orla-Kreises ist der Kreisausschuss für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
Eine Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung soll nicht erhoben werden, da für den Landkreis ein Interesse an der Verwendung besteht. Ein Interesse an der Verwendung ist dann gegeben, wenn der geschmückte Gegenstand oder der Anlass, der zur Verwendung des Kreiswappens führt, dem Ansehen des Landkreises dient.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises erteilt dem Leibnitz-Institut für Länderkunde e.V., Schongauer Str. 9, 04328 Leipzig, gemäß § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der Satzung über die Verwendung des Wappens des Saale-Orla-Kreises vom 01.02.1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 21.11.2001 die Genehmigung zur Verwendung des Kreiswappens.
Eine Gebühr gemäß § 5 o.g. Satzung wird nicht erhoben.“
Personelle Auswirkungen:
keine