Betreff
Beschluss zur Elektroplanung Staatliches Gymnasium Bad Lobenstein
Vorlage
BVA/048/2016
Art
Beschlussvorlage BVA

Sachverhalt:

 

 

Der Landkreis Saale-Orla beabsichtigt in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die Ertüchtigung des Brandschutzes, die Innensanierung, die Erneuerung der Elektroinstallation und den Einbau eines Aufzuges im Gymnasium Bad Lobenstein.

Hierzu wurde am 29.08.2016 ein Fördermittelantrag beim Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt abgegeben. Nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber folgte am 29.09.2016 der  1. Änderungsantrag.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenberechnung vom 27.09.2016 auf 1.626.816,87€. Darauf erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 977.048,51€ und  Eigenmittel in Höhe von 649.768,36 €

In der Schulkonferenz vom 25.08.2016 sind die Baumaßnahmen erörtert worden. Der geplanten Sanierung wurde uneingeschränkt zugestimmt.

 

Die Planungsbüro für Elektroanlagen PEN erbrachte bereits die notwendige Zuarbeit zur Erstellung des Fördermittelantrages und ist mit dem Gebäude und dessen Gegebenheiten sehr gut vertraut.

 

Das Gesamthonorar wird sich für die Elektroplanung Lp 1-9 HOAI auf ca. 120.000,00€ belaufen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:



 

„Der BVA stimmt der Beauftragung des PEN-Planungsbüro für Elektroanlagen, Wöhlsdorf 39, 07389 Seisla

zur Planung der elektrischen Anlagen zur Maßnahme Staatliches Gymnasium „Christian Gottlieb Reichard“

Bad Lobenstein – Ertüchtigung Brandschutz; Innensanierung; Erneuerung Elektroinstallation; Aufzug, Leistungsphase 1-9 HOAI, Teil 4 Technische Ausrüstung, zu.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 2.23030.95000

Summe: 120000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Hochbaumaßnahme Gymnasium Bad Lobenstein

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die Planungskosten sind vorläufige, geschätzte Kosten und betreffen die

HH- jahre 2016/17/18.


Personelle Auswirkungen:

 

Keine