Sachverhalt:
Bei einer Öffentlichen
Ausschreibung wurden 4 x Ausschreibungsunterlagen angefordert,
4 Angebote gingen
rechtzeitig und verschlossen in der Vergabestelle ein. Die Auswertung der
Angebote wurde vom PEN Planungsbüro Neumeister durchgeführt und ein
Vergabevorschlag erarbeitet. Das Angebot der Firma Elektro & Service GmbH
Günther wird nach VOB/A § 16
Nr. 2 von der
Wertung ausgeschlossen (fehlendes Formblatt Ergänzende Vertragsbedingungen zu §
12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG – Kontrollen, § 18 ThürVgG
- Sanktionen und unvollständig ausgefülltes Formblatt 221 Preisermittlung). Es
wurden Nebenangebote von den Firmen HBS Elektrobau und OVA abgegeben. Die Nebenangebote
sind laut Büro nicht gleichwertig und gehen somit nicht in die Wertung ein. Der
2. Bieter liegt 2,14 % über dem wirtschaftlich günstigsten Bieter. Das Angebot
liegt 1,83 % über der Kostenberechnung. Die Vergabe erfolgt nach Öffentlicher
Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 (1) und dem Thüringer Vergabegesetz.
Beschlussvorschlag:
„Für die
brandschutztechnische und energetische Sanierung des Gebäudes 1 (ehemaliges
Grundschulgebäude) der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Morgenberg“,
Gabelsberger Str. 9 in 07819 Triptis - Los 7 Elektroinstallation - erhält der
wirtschaftlich günstigste Bieter, die Firma HBS Elektrobau GmbH,
Werner-Seelenbinder-Straße 12 in 07907 Oettersdorf, vorbehaltlich des
fruchtlosen Ablaufs der Frist des § 19 Thüringer Vergabegesetz, den Auftrag in
Höhe von 316.911,17 € brutto.“
Personelle Auswirkungen:
keine