Betreff
Mietpreise für die Nutzung der Bühne der Musikschule Saale-Orla-Kreis
Vorlage
KT/065/2016
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Musikschule des Saale-Orla-Kreises konnte einen Sponsor gewinnen, der  in diesem Jahr am Standort in Bad Lobenstein im „Musikschulgarten“ eine feste Bühne mit einer Größe von 7 x 5 Metern im Wert von ca. 15.000 € errichtete. Hinzu kamen weitere Unterstützer, die Leistungen unentgeltlich erbrachten, um das Gesamtprojekt erfolgreich zu realisieren (z.B. Tiefbauarbeiten, Bühnenbelag, Bestuhlung). Gegenwärtig läuft ein Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln zur Anschaffung eines Containers, um die vorhandene Bestuhlung und die aus dem Musikschulhaushalt angeschafften 12 Festzeltgarnituren für Besucher ordnungsgemäß und auf kurzen Wegen lagern zu können.

Die Bühne eignet sich für Konzerte von Ensembles bis zu 30 Mitgliedern, Schul- und Theateraufführungen u.v.m. Auf Grund der zentralen Lage in der Nähe weiterer Bildungseinrichtungen (Grundschule, Montessori-Schule, Gymnasium, Kindergarten und künftig auch Regelschule) sowie einer angenehmen Veranstaltungsatmosphäre gibt es bereits vielfältige Nachfragen zur Nutzung der Bühne, auch von Vereinen.

Da der Betrieb und die Erhaltung der Musikschule eine freiwillige Leistung des Landkreises darstellen, ist die Leitung der Schule bemüht, die wirtschaftliche Situation stetig zu optimieren. Dazu gehört u.a. die Generierung von Einnahmen. Für die Erhebung von Abgaben und privatrechtlichen Entgelten, in diesem Fall einer Miete, sieht jedoch die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nach § 105 Abs. 2  i.V. m. § 26 Abs. 2, Ziff. 10   eine Beschlussfassung durch den Kreistag vor.

Die in der Anlage aufgeführten Mietpreise stellen aus Sicht der Verfasser keine unbotmäßige Forderung dar. Gleichzeitig wird damit die Hoffnung verbunden, dass der Umgang mit der zeitweise überlassenen Bühne und Ausstattung durch die Nutzer als „wertvoll“ angesehen wird.

Damit es bei der Nutzung durch Dritte neben den finanziellen Bedingungen klare Regelungen bzgl. Auftreten auf dem Schulgelände, Haftungsfragen bei Sach- oder Personenschäden u. ä. gibt, wurde ein Mietvertragsformular sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen durch die Juristen des Landratsamtes aufgesetzt. Diese sind nicht Gegenstand der Beschlussfassung, aber zur Information der Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Erhebung von Miete für die Nutzung der Bühne und dazugehörigen Mobiliar-Ausstattung der Musikschule des Saale-Orla-Kreises am Standort Bad Lobenstein in Höhe der in der Anlage „Mietpreisliste“ aufgeführten Beträge.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr:     

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.33300.14000

Summe: 1.500 €

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Mieteinnahmen

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Die exakte Einnahmengröße lässt sich nicht vorhersagen. Deshalb wurde eine Kalkulation an Hand der in der Mietpreisliste aufgeführten Mietpreise i.V.m. mit einer geschätzten Nutzungszahl (ca. 25 x/a) und Differenzierung der Nutzer vorgenommen. In den Folge-

jahren können die Angaben auf Grund gemachter Erfahrungen präziser gefasst werden.


Personelle Auswirkungen:

 

keine