Sachverhalt:
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Thüringer Meer, bestehend aus 20
Städten und Gemeinden, dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und dem
Saale-Orla-Kreis wurde 2011 gegründet, um die touristische Infrastruktur in der
Region mittel- und langfristig ein entscheidendes Stück voran zu bringen. Deshalb
arbeiten Bürgermeister, Landräte und touristische Leistungsträger gemeinsam mit
dem beauftragten Büro Wenzel & Drehmann Planungs-Entwicklungs-Management
GmbH an der Umsetzung des 2014 beschlossenen Regionalen Entwicklungskonzeptes
(REK) Thüringer Meer. Inzwischen ist neben der weiteren Untersetzung des
Regionalen Entwicklungskonzepts auch die Liste der Investitionsmaßnahmen an den
acht Ankunfts- und Ankerorten fertig gestellt. Die Realisierung der
Einzelmaßnahmen ist nur unter Zuhilfenahme von Fördermitteln möglich. Die
Gespräche mit TMWWDG und Thüringer Aufbaubank ergaben, dass dazu ein
einheitlicher Antragsteller für das Thüringer Meer erwartet wird. Die KAG kann
diese Aufgabe nicht erfüllen, da sie keine eigene juristische Person ist,
sondern alle Rechtsgeschäfte entsprechend des KAG-Vertrages im Namen und auf
Rechnung der Landkreise vorgenommen werden.
Die Überlegungen zur Bildung einer antragsberechtigten Rechtsperson
führten zum Ergebnis, einen Zweckverband zu bilden. Privatwirtschaftliche
Organisationsformen schieden aus, da eine Gewinnerzielungsabsicht nicht
absehbar ist. Die gleichzeitig vorgesehene Berechtigung, im Bedarfsfall als
öffentlicher Planungsträger zu fungieren, legte lediglich die Bildung eines
Zweckverbandes nahe. Im Blick auf die spätere Betreibung einzelner
Infrastrukturen bleibt die Änderung der Rechtsform in eine Anstalt öffentlichen
Rechts unbenommen.
Der Zweckverband soll zwar Antragsteller für Fördermittel sein, jedoch
soll er deren Abwicklung und auch die Realisierung der Maßnahmen durch
Geschäftsbesorger erledigen lassen. Dafür spricht, dass auch die Gemeinden, die
Investitionen dieser Größenordnung durchführen wollten, sich meist solcher
Betreuung bedienen würden. Deshalb ist der Zweckverband hinsichtlich des
Verwaltungsaufwandes überschaubar und soll im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
angesiedelt sein. Die notwendigen Personalkosten, die dazu gehörigen
Gemeinkosten und einen Grundbetrag für Verwaltungskosten übernehmen hälftig die
Landkreise. Die Personalkosten und die Gemeinkosten werden durch eine
Reduzierung in der Geschäftsstelle des Zweckverband ÖPNV Saale-Orla von 1,0
Stellen auf 0,7 Stellen abgesichert und stellen somit keine Zusatzbelastung der
Landkreise dar. Das notwendige Know-how zur Führung einer solchen Geschäftsstelle
ist somit zugleich gegeben. Der hälftig von den Landkreisen übernommene
Grundbetrag von 4.000 EUR/a Verwaltungskosten dient für die mit dem
Geschäftsbetrieb verbundenen Ausgaben, wie öffentliche Bekanntmachungen u. ä.
Der Zweckverband wird tätig, indem mit den Gemeinden Verträge über die
Realisierung (von der Fördermittelbeschaffung über die Realisierung bis zum
Betrieb der Infrastruktur) geschlossen werden. Somit ergeben sich für die
Zweckverbandsmitglieder keine Umlagen, solange der Grundbetrag für den
Geschäftsbetrieb sowie der Personalkostenanteil nicht überschritten wird. Davon
wird absehbar ausgegangen. Die Gründung soll durch die beiden Landkreise
erfolgen, Gemeinden mit prioritärem Investitionsbedarf werden dem Zweckverband
durch Beschluss der Stadt- bzw. Gemeinderäte zu einem späteren Zeitpunkt
beitreten. Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt entscheidet am
13.09.2016 über die Gründung des Zweckverbandes. Der als Anlage beigefügte
Satzungsentwurf ist allen KAG-Mitgliedsgemeinden bekannt.
Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Gründung des Zweckverbandes Tourismus und Infrastruktur ‚Thüringer Meer‘ sowie die beigefügten Zweckverbandssatzung.“
Personelle Auswirkungen:
keine