Betreff
Gründung des Zweckverbandes Tourismus und Infrastruktur "Thüringer Meer"
Vorlage
KT/061/2016
Art
Beschlussvorlage Kreistag

Sachverhalt:

 

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Thüringer Meer, bestehend aus 20 Städten und Gemeinden, dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und dem Saale-Orla-Kreis wurde 2011 gegründet, um die touristische Infrastruktur in der Region mittel- und langfristig ein entscheidendes Stück voran zu bringen. Deshalb arbeiten Bürgermeister, Landräte und touristische Leistungsträger gemeinsam mit dem beauftragten Büro Wenzel & Drehmann Planungs-Entwicklungs-Management GmbH an der Umsetzung des 2014 beschlossenen Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Thüringer Meer. Inzwischen ist neben der weiteren Untersetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts auch die Liste der Investitionsmaßnahmen an den acht Ankunfts- und Ankerorten fertig gestellt. Die Realisierung der Einzelmaßnahmen ist nur unter Zuhilfenahme von Fördermitteln möglich. Die Gespräche mit TMWWDG und Thüringer Aufbaubank ergaben, dass dazu ein einheitlicher Antragsteller für das Thüringer Meer erwartet wird. Die KAG kann diese Aufgabe nicht erfüllen, da sie keine eigene juristische Person ist, sondern alle Rechtsgeschäfte entsprechend des KAG-Vertrages im Namen und auf Rechnung der Landkreise vorgenommen werden.

Die Überlegungen zur Bildung einer antragsberechtigten Rechtsperson führten zum Ergebnis, einen Zweckverband zu bilden. Privatwirtschaftliche Organisationsformen schieden aus, da eine Gewinnerzielungsabsicht nicht absehbar ist. Die gleichzeitig vorgesehene Berechtigung, im Bedarfsfall als öffentlicher Planungsträger zu fungieren, legte lediglich die Bildung eines Zweckverbandes nahe. Im Blick auf die spätere Betreibung einzelner Infrastrukturen bleibt die Änderung der Rechtsform in eine Anstalt öffentlichen Rechts unbenommen.

Der Zweckverband soll zwar Antragsteller für Fördermittel sein, jedoch soll er deren Abwicklung und auch die Realisierung der Maßnahmen durch Geschäftsbesorger erledigen lassen. Dafür spricht, dass auch die Gemeinden, die Investitionen dieser Größenordnung durchführen wollten, sich meist solcher Betreuung bedienen würden. Deshalb ist der Zweckverband hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes überschaubar und soll im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt angesiedelt sein. Die notwendigen Personalkosten, die dazu gehörigen Gemeinkosten und einen Grundbetrag für Verwaltungskosten übernehmen hälftig die Landkreise. Die Personalkosten und die Gemeinkosten werden durch eine Reduzierung in der Geschäftsstelle des Zweckverband ÖPNV Saale-Orla von 1,0 Stellen auf 0,7 Stellen abgesichert und stellen somit keine Zusatzbelastung der Landkreise dar. Das notwendige Know-how zur Führung einer solchen Geschäftsstelle ist somit zugleich gegeben. Der hälftig von den Landkreisen übernommene Grundbetrag von 4.000 EUR/a Verwaltungskosten dient für die mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Ausgaben, wie öffentliche Bekanntmachungen u. ä.

Der Zweckverband wird tätig, indem mit den Gemeinden Verträge über die Realisierung (von der Fördermittelbeschaffung über die Realisierung bis zum Betrieb der Infrastruktur) geschlossen werden. Somit ergeben sich für die Zweckverbandsmitglieder keine Umlagen, solange der Grundbetrag für den Geschäftsbetrieb sowie der Personalkostenanteil nicht überschritten wird. Davon wird absehbar ausgegangen. Die Gründung soll durch die beiden Landkreise erfolgen, Gemeinden mit prioritärem Investitionsbedarf werden dem Zweckverband durch Beschluss der Stadt- bzw. Gemeinderäte zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt entscheidet am 13.09.2016 über die Gründung des Zweckverbandes. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist allen KAG-Mitgliedsgemeinden bekannt.

 


Beschlussvorschlag:

 

„Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschließt die Gründung des Zweckverbandes Tourismus und Infrastruktur ‚Thüringer Meer‘ sowie die beigefügten Zweckverbandssatzung.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr: 2017

 planmäßige Ausgaben

 überplanmäßige Ausgaben

 außerplanmäßige Ausgaben

  Einnahmen

Haushaltsstelle: 1.79100.66100

Summe: 2.500,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle: Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr

Deckungsvorschläge:

 lfd. HH-Jahr

 HAR

Haushaltsstelle:

Summe: EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Bemerkungen:

Wird im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt.


Personelle Auswirkungen:

 

keine