Betreff
Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Saale-Orla-Kreis 2016/2017
Vorlage
J/015/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt:
Jedes Kind mit gewöhnlichem
Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Der örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu
gewährleisten und ist nach § 17 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz
verpflichtet, eine Planung für die bedarfsgerechte Betreuung von Kindern zu
erstellen.
Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss des Saale-Orla-Kreises beschließt den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Saale-Orla-Kreises 2016/2017.“
Personelle Auswirkungen:
keine