Sachverhalt:
Bereits
vorhandene Feuchteschäden im Mauerwerk des Untergeschosses können nicht nur
durch Baufeuchte zustande gekommen sein.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt, umgehend am Gymnasium
„Weißer Turm“ in Pößneck alle notwendigen baulichen Maßnahmen zur Verhinderung
von Feuchteschäden im Bereich des Untergeschosses zu ergreifen.
Insbesondere ist zu prüfen, ob die notwendigen
vertikalen und horizontalen Sperrungen funktionstüchtig vorhanden sind. Wo dies
noch nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Maßnahmen vor dem Abschluss
der Gestaltung der Freiflächen beim Gymnasium durchzuführen, um zusätzliche
Kosten zu verhindern. In Bereichen, die das Baufeld der Stadt Pößneck
tangieren, sind notwendige Maßnahmen mit dieser abzustimmen.“